Sehr geehrte Frau Bader,
Meine Tochter ist im Mai 2017 geboren.
Ich hatte für Sie 24 Monate Elternzeit.
Bis September 2022 war ich bei dem AG den auch diese Elternzeit betroffen hatte.
Seit Oktober 2022 habe ich einen neuen Arbeitgeber.
Nun überlege ich zur Einschulung meiner Tochter 2023 zwei Monate Elternzeit zu nehmen.
Habe ich die den Anspruch auf Elternzeit auch beim neuen Arbeitgeber?
Wenn ja, ist es richtig, dass ich 13 Wochen vor der gewünschten Elternzeit diese beantragen muss und es keiner Zustimmung des AG bedarf?
Vielen Dank!
von
bella58
am 25.10.2022, 13:40
Antwort auf:
Elternzeit Einschulung neuer AG
Hallo,
das ist so korrekt.
Der neue AG kann eine Bescheinigung vom alten Arbeitgeber verlangen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.10.2022
Antwort auf:
Elternzeit Einschulung neuer AG
Das ist korrekt. 13 Wochen vorher anmelden und der Arbeitgeber kann es nicht ablehnen.
Was du allerdings eventuell benötigst ist ein Schreiben deines alten Arbeitgebers, in dem er dir bestätigt, bei ihm nur zwei Jahre Elternzeit genommen zu haben.
Sonst weiß dein neuer Arbeitgeber nicht, wie viel Elternzeit du noch bei ihm übrig hast.
von
Dojii
am 25.10.2022, 16:06