Linasmummy
Guten Tag, ist es juristisch erlaubt, dass Kann Kinder vom Vorschulprogramm ausgeschlossen werden? Unser Sohn ist als Kann Kind in der Schule angemeldet, hatte eine Empfehlung der Erzieher und darf aber am Vorschulprogramm nicht teilnehmen. Das ist eine neue Regel und sie betrifft alle Kann-Kinder. Ist das denn nicht Diskriminierung? Ich frage mich ob das erlaubt ist. Die Begründung lautet, dass es sein könnte, dass das Kind enttäuscht sein könnte falls es dann doch nicht eingeschult wird.
Hallo, ich verstehe Ihr Problem, sehe aber keinen Anspruch bei Kann-Kindern. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Hi, Ich glaube nicht, dass das eine juristische Relevanz hat, da es weder eine Kindergartenpflicht gibt, noch haben Kindergärten die Pflicht ein Vorschulprogramm anzubieten. Eine Diskriminierung sehe ich auch nicht, wenn "alle" nicht teilnehmen dürfen. Davon ab, bei uns gibt es leider keinen "Kann-Zeitraum", daher kenne ich das Prozedere nicht, denke aber, ihr müsst euch doch trotzdem festlegen, in welchem Jahr das Kind zur Schule kommt, oder? Damit würde ich argumentieren und dann das Kind im Jahr vorher zur Vorschulgruppe schicken. Es kommt ja auch Mal vor, dass ein Kind zurück gestuft wird. Bei uns nimmt es trotzdem an den Vorsschulstunden so teil, wie die Einschulung eigentlich wäre.
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