Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einschulung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einschulung

Mitglied inaktiv

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Hallo Sehr geehrte Frau Bader mein Sohn ist 6 Jahre jung und hat Sprachentwicklungsstörungen und ADHS die auch durch das SPZ festgestellt wurde. Zudem weint er auch sehr viel in der Kita. Wir wollten ihn in der GB Schule ( Geistigbehinderten Schule) einschulen.Da er aber ein IQ von 94 hat ohne Sprache, sagt das Schulamt das er auf einer normalen Grundschule soll. Jetzt sagte die Kita das es Kindeswohlgefährdung ist. Weil er eine normale Schule mit 23 Kindern nicht schaft.Das Schulamt war auch schon in der Kita und hat sich ihn angeschaut aber bleibt bei der Meinung dss er auf keiner GB Schule kommt.Er bekommt von uns sämtliche Unterstützung zb Logopädie, SPZ, Frühförderung und natürlich Kita Besuch regelmäßig. Jetzt habe ich Angst das,das Jugendamt zu mir kommt weil die Kita ja sagt das es Kindeswohlgefährdung Ist und ihn mir wegnimmt. Ich weiß nicht mehr weiter,was ich noch machen soll.Das er auf der GB Schule kommt. Vielen Dank schon mal im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier ist in jedem Bundesland eine andere Regelung getroffen. Bei uns hier in Rheinland-Pfalz weiß ich von unserer Nachbarin, die dort arbeitet, dass es hier eine Förderschule gibt, die machen Testung. Wenn jemand ein wenig Ritt addiert ist oder andere Probleme hat, kommt auf die Förderschule. Das ist keine Schule für Kinder mit erheblicher geistiger Einschränkung. Sondern etwas dazwischen. Am sinnvollsten ist es, wenn sie sich an den oder die Rektorin der zuständigen Grundschule wenden und dort das Problem schildern. Die können Ihnen sagen, wo in ihrem Bundesland die zuständige Stelle ist. Schade, dass ihnen das Schulamt das scheinbar nicht sagen kann. Wobei ich mir die Frage stelle, wie es bei einem Besuch in der Schule geklärt worden sein kann. Was es jetzt mit der Kindeswohlgefährdung auf sich hat, habe ich nicht ganz verstanden. Meint der Kindergarten, es sei Kindeswohlgefährdung, ihn auf eine normale Schule zu schicken? Das ist ja nicht ihre Entscheidung, deshalb wird das Jugendamt Ihnen das nicht zum Nachteil gereichen. Macht ja keinen Sinn. Kämpfen Sie für Ihren Schatz! Liebe Grüße NB


mellomania

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und dort einen Antrag auf überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. dann wird ein Gutachten erstellt und wenn ein bedarf da ist, kann das kind auf einem sbbz eingeschult werden. ohne Gutachten kann das schulamt das nicht entscheiden. die grundschule erzählt großen mist. das ist niemals kindswohlgefährdung! selbst wenn er in die grundschule eingeschult wird, stellt ihr sofort den antrag im laufenden schuljahr und er kann dann im nächsten ins sbbz. die fristen hierführ sind aber lange durch un die anmeldung an der schule hat ja schon stattgefunden. du darfst mir gerne schreiben wenn du magst.


Mitglied inaktiv

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Sorry deine Angst ist unbegründet. Wart ihr schon bei der Grundschule? Da muss ein sozialpädagogisches Gutachten erstellt werden. Habt ihr keine Sprachförderschule in der Nähe. Da sind auch kleine Klassen. Evtl auch Förderschule Lernen. Aber die schulen oft nicht zur 1. Klasse ein. Bei unserer Schule ist ein Sozialpädagogisches Förderzentrum angeschlossen. Die haben da meist viel mehr Ahnung.


mellomania

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und natülich schulen sbbz lernen in der 1. klasse ein. wo hast du diese infos her dass sie es nicht tun? viele haben diagnoseklassen zwei jahre lang und danach wird nochmal geschaut. ich spreche von bawü. was bei euch ist, weiß ich nicht. aber dass es kindswohlgefährdung sei ist völliger quatsch


Mitglied inaktiv

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Bei uns ist es anders. Sprach auffällige gehen erst in Sprachförderklassen für die 1. und 2. Klasse. Und dann entweder in Regelschule, weiter in die Sprachförderschule oder eben in Förderschule Lernen. Vorrangig ist aber inklusive Unterricht gewünscht, also normale Schule mit Stunden bei einem Förderschullehrer. Jede Schule hat Förderschullehrer dabei. Ja ich meinte SONDERpädagisches Zentrum. Woher ich meine Erkenntnis habe, weil wir es hier im Saarland durch haben. Erst Sprachförderklasse, dann Förderschule Sprache, Umschulung in Klasse 6 zu einer Gemeinschaftsschule inklusiver Unterricht und zum Halbjahr Einschulung in Förderschule Lernen und nun im freiwilligen 10. Schuljahr zur Erreichung des Hauptschulabschluss. Leider wurde genau in dem Jahr als eingeschult wurde, dass mit der Inklusion durchgesetzt.


mellomania

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hier ist inklusion sprache völlig selten und eigentlich auch unlogisch, da die sprachler zielgleich unterrichtet werden. heißt, wenn sie inklusiv gehen, werden sie weniger unterstützt als wenn sie ins sbbz gehen.


Felica

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Ein Kibd das sprachlich auffällig ist würde ichbinnrr versuchen auf eine Förderschule für Sprache einzuschulen. Auch dann wenn andere Baustellen vorhanden sind. Den Sozialpädagogen welche es auf vielen Schulen gibt, können sich zwar mit ADHS und Co auseinander setzen. Nie aber mit Sprache. Auf einer anderen Förderschule oder gar Regelschule wird Sprache also nie wirklich gefördert. Und gerade an dem Bereich hängt vieles. Da langt 1x die Woche Logopädie so gut wie nie.


Mitglied inaktiv

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Meine Worte warum nicht Förderschule Sprache..... Aber doch niemals FS geistige Entwicklung. Ich glaub der IQ muss da unter 85? sein


Felica

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Mein Kind geht auf eine Fördrschulr für Sprache. Diesen Mist mit Sprache wird in einer anderen Förderschule oder auf der Regelschule ausreichend beachtet wird dir jeder der vom Fach ist widerlegen. Zumal extrem viele Kinder nur deshalb auffällig sind und deshalb als schwierig, ADHSer usw gelten WEIL sie sprachliche Defizite haben. Wenn man sich nicht nämlich nicht ausreichend sprachlich ausdrücken kann, werden viele Kinder schnell zu Störenfriede, gelten als aggressiv usw. Deshalb gehört Sprache immer in den Vordergrund, das darf nie so nebenbei mitgemacht werden. Auf der Schule sind immer wieder Kinder von Eltern welche meinen, das geht schon so, wir schulen erst einmal woanders ein, Sprache geht auch per Logopädie ausseehalb der Schule. Tja saudumm, das kostet deutlich mehr Zeit nachher das wieder glatt zu bekommen. Diese Kinder sind im Schnitt 1-2 Jahre länger auf der Schule. Und noch länger darf man dann die psychischen Auswirkungen therapieren.


Felica

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Weil die es nicht besser wissen. Viele kennen das nicht. Ubd bei ADHS, auffällig steckt man die Kinder schnell in die falsche Schublade. Zudem sind die Plätze heiss begehrt.


Mitglied inaktiv

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Danke für die vielen Tipps und Ratschläge ich werde morgen erstmal mit der Frühförderung sprechen,da Sie von allen gar nix weiß, weil sie krank war. Und vorallem die Anschuldigungen von Kindeswohlgefährdung von der Kita Erzieherin Weil ich ja alles schon mache und tue was in meiner Macht ist.


Mitglied inaktiv

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Liebe AP... Ich verstehe deine Sorge/Ängste. Du tuest wirklich alles. Wir hatten auch alles durch. Mit 2 abgewimmelt von kiarzt, mit 3 erste Logopädin. Passte nicht also Wechsel, im Kiga erst Frühförderung im Jahr vor Schule dann als Integrationshilfe. Sprachförderklasse angeschaut und erst mal zur Schulreife in eine Vorschule eingeschult. Inzwischen war Inklusion und das was mal war, gab es nicht mehr. Lehrerin war als ausgebildete Förderschullehrkraft überfordert. Kind konnte noch nicht lesen ab Ende Klasse 2. Umschulung in die weit entfernte FS Sprache. Kleine Klasse aber auch normaler Lehrplan mit mehr Sprachförderung. Nach der 5. ging nix mehr deutsch Probleme und dann noch Englisch. Inzwischen Legasthenie bestätigt. Trotzdem Umschulung in Gemeinschaftsschule um dann auf FS lernen zu wechseln. In der Zeit wurde schon auf Förderbedarf Lernen unterrichtet. Hätte den Regelschulstoff nicht gepackt. 3h Hausaufgaben und jedes we stress. Deshalb kämpfe um Einschulung entweder in eine Vorschule oder in FS Lernen oder besser FS Sprache. Gibt es bei euch Lebenshilfe? Die Frühförderung müsste es eigentlich auch wissen.


mellomania

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ich sage nix anderes. sprache inklusiv ist völliger quatsch. man nimmt den kindern die möglichkeiten. es kommt immer aufs kind an. nicht alle sind für inklusion geeignet. ABEr das was die posterin schreibt ist eben nicht richtig. die schule ist der erste ansprechpartner, das schulamt besucht nicht das kind im kindergarten. das schulamt handelt, wenn der auftrag zur überprüfung kommt. nicht vorher. zumindest in bawü. wie es wo anders ist weiß ich nicht. in bawü gibt es viele förderschulen und sbbz. in anderen BL gibt es kaum noch welche


mellomania

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das muss ein Gutachten klären. erst wenn der bedarf an sich geklärt und da ist, darf die förderschule aufnehmen! von daher muss sie an die GS, die den antrag ans schulamt schickt, welchen diesen an die förderschule weitergibt und DANN wird ein GA erstellt auf dessen Grundlage entschieden wird. in bawü


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