Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückkehr zur Arbeit während Elternzeit

Frage: Rückkehr zur Arbeit während Elternzeit

Tina_1976

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, Da ich nicht weiß, ob Sie in den Erstkontakt hineinsehen, nun nochmals als neue Frage: nein, ich möchte nicht die EZ verlängern. Ich habe 2 Jahre Elternzeit vorsorglich beantragt, Arbeitgeber hat zugestimmt. Ich wollte zunächst Elterngeld plus beantragen und 12 - 24 Monate Teilzeit arbeiten. Das hatte ich Arbeitgeber mitgeteilt. Nun wollen mein Mann und ich es aber anders handhaben: ich 12 Basismonate, d.h. ich bleibe Vollzeit zu Hause und ggf. arbeite danach Teilzeit. Muss Arbeitgeber zustimmen? Danke für eine Antwort. Liebe Grüße Tina_1976


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte schreiben Sie die Frage noch mal und teilen Sie genau mit, was Sie beantragt haben. Teilzeit ab wann? Liebe Grüße NB


Tina_1976

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 13. September 2018 an AG geschrieben: Hallo Frau XY, Hiermit beantrage ich Elternzeit, 24 Mo. ab Geburt (vorauss. Geburtstermin 8.11.18). Arbeitgeber hat geantwortet: wir haben den Antrag auf Elternzeit für 2 J. bekommen u. bestätigen diesen. Am 29.11.18 habe ich geschrieben: Hallo Frau XY, Sie hatten nach meiner Planung betreffend Arbeitszeit gefragt: Arbeitsbeginn ab 19.1.19, 3 Tage die Woche à 8 Std. Ich kann während der Elternzeit nicht Vollzeit arbeiten, sondern max. 30 Wochenstd. arbeiten kann, um den Elterngeldanspruch nicht zu verlieren. Die Elternzeit würde somit am 19.3.2021 (inkl. 4 Bonus-Monate) enden. Am 16.12.18 habe ich geschrieben: Sehr geehrte Frau XY, ich muss Ihnen mitteilen, dass ich nicht am 19.1.2019 in Teilzeit zur Arbeit zurückkehren kann. Ich möchte die Elternzeit voll beanspruchen und für meine Tochter da sein. Aus privaten Gründen möchte ich die Betreuung meines Kindes übernehmen. Sofern wir einen Krippenplatz ab dem 19.10.2019 gefunden haben, kann ich wieder in den Beruf zurückkehren. Keine Reaktion des Arbeitgebers. Muss Arbeitgeber zustimmen, wenn ich nun doch nicht bereits nach Ablauf der Mutterschutzfrist Teilzeit arbeite, sondern Vollzeit Basismonate nutze, d.h. 1 Jahr nicht arbeite? Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Tina_1976


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...

Hallo Frau Bader,   ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.  habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...