Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückkehr zur Arbeit während Elternzeit

Frage: Rückkehr zur Arbeit während Elternzeit

Tina_1976

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Guten Tag, ich habe 2 Jahre Elternzeit fristgerecht beantragt. Arbeitgeber wollte wissen wann ich zur Arbeit zurückkomme. Hatte gedacht, dass ich nach Mutterschutzfrist zurückkehre Vollzeit oder zumindest Teilzeit. Da aber mein Mann gesundheitlich angeschlagen ist und wir es uns generell anders überlegt haben, würde ich gerne nun doch 1 Jahr zu Hause bleiben. Muss der Arbeitgeber zustimmen? Es geht ja nicht um die Beantragung der Elternzeit, sondern um die Frage des Zeitpunkts der Rückkehr. Im Voraus vielen Dank. Liebe Grüße Tina_1976


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werfen hier die Begriffe ein wenig durcheinander. Sie haben zwei Jahre Elternzeit beantragt und wollen jetzt gerne ein Jahr verlängern. Ist das richtig? Dann müssen Sie es dem Arbeitgeber nur mitteilen haben einen Anspruch auf diese Verlängerung. Warum Sie jetzt nach dem Mutterschutzfristen zurückkehren wollen, habe ich nicht verstanden. Liebe Grüße NB


Felica

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EZ beantragt man nicht, sondern man meldet sie dem AG der dagegen auch kein Einspruchsrecht hat. Vollzeit in der EZ widerspricht sich. Man darf nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Was und wie du es dem AG mitgeteilt hast wie du die Ez schriftlich eingereicht hast, wäre also wichtig. Falls du EZ nur mündlich mitgeteilt hast, dann Achtung, das gilt nicht. EZ muss schriftlich mitgeteilt werden. Genaue Formulierung wäre also nicht schlecht.


Tina_1976

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Hallo Felica, ich habe geschrieben am 13. September 2018 : Hallo Frau XY, Hiermit beantrage ich Elternzeit, 24 Mo. ab Geburt (vorauss. Geburtstermin 8.11.18). Arbeitgeber hat geantwortet: wir haben den Antrag auf Elternzeit für 2 J. bekommen u. bestätigen diesen. Am 29.11.18 habe ich geschrieben: Hallo Frau XY, Arbeitsbeginn ab 19.1.19, 3 Tage die Woche à 8 Std. Ich kann während der Elternzeit nicht Vollzeit arbeiten, sondern max. 30 Wochenstd. arbeiten kann, um den Elterngeldanspruch nicht zu verlieren. Die Elternzeit würde somit am 19.3.2021 (inkl. 4 Bonus-Monate) enden. Am 16.12.18 habe ich geschrieben: Sehr geehrte Frau XY, ich muss Ihnen mitteilen, dass ich nicht am 19.1.2019 in Teilzeit zur Arbeit zurückkehren kann. Ich möchte die Elternzeit voll beanspruchen und für meine Tochter da sein. Aus privaten Gründen möchte ich die Betreuung meines Kindes übernehmen. Sofern wir einen Krippenplatz ab dem 19.10.2019 gefunden haben, kann ich wieder in den Beruf zurückkehren. Hin und her - leider....


Tina_1976

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Liebe Frau Bader, nein, ich möchte nicht verlängern. Ich habe 2 Jahre Elternzeit vorsorglich beantragt. Wollte Elterngeld plus beantragen und 12 - 24 Monate Teilzeit arbeiten. Nun wollen wir es aber anders handhaben: ich 12 Basismonate, d.h. ich bleibe Vollzeit zu Hause und will nicht mehr wie geplant Teilzeit arbeiten. Muss Arbeitgeber zustimmen? Danke für eine Antwort. Liebe Grüße Tina_1976


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