Nina0682
Hallo, ich habe bei meinem Arbeitgeber, seid Februar eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen, und meine Elternzeit endet Mitte November. Ich möchte wissen ob ich dann in jedem Fall in meine Vollzeitstelle zurückgenommen werden muss? Und ob mein Chef mir vorschreiben kann ggf einen Ortswechsel vorzunehmen, weil eine Zweigstelle geschlossen hat, obwohl mein Vertrag auf der offenen Filiale beruht? Ich bin sehr verunsichert, weil viele aus der Zweigstelle jetzt zu uns kommen und ich habe bedenken ob er bedacht hat das ich im November meine Elternzeit beende. Vielen Dank im vor raus, mit freundlichen Grüßen Nina
HAllo, Sie haben nach der EZ ANspruch auf den alten Job. Der Ort hängt vom Vertrag ab Liebe Grüsse, NB
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