Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückgruppierung aufgrund Teilzeit nach Elternzeit

Frage: Rückgruppierung aufgrund Teilzeit nach Elternzeit

Margaretha2403

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Teilzeitantrag übersandt. Dieser beinhaltet, dass ich nach meiner Elternzeit 7 Stunden wöchentlich arbeiten möchte. Mein Sohn ist dann ein Jahr alt. Mit zwei Jahren kommt er in die KiTa. Ich habe deshalb auch gleich einen weiteren Antrag gestellt, dass ich ein Jahr später 25 Stunden wöchentlich arbeiten möchte. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich nicht mehr die Gehaltsgruppe erhalte, die ich bisher hatte, wenn ich 7 Stunden arbeite. Es wäre nicht möglich, mir Arbeit zuzuteilen, die meiner Gehaltsgruppe entspricht und die ich in 7 Stunden erledigen könnte. Sobald ich wieder 25 Stunden arbeite, würde ich auch wieder meine alte Gehaltsgruppe erhalten. Ist dies rechtens? Vielleicht haben Sie Erfahrungen und können mir hier zu eine Antwort geben. Viele Grüße Marga


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf den anteiligen Lohn vom VZ-Lohn...aber nur auf 15-30 Std. Weniger ist Verhandlungssache. Liebe Grüße NB


Felica

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Er muss den 7 Std eh nicht zustimmen weil der Gesetzgeber TZ im Rahmen von 15-30 Std vorsieht. Drunter ist freiwillig.


mellomania

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warum arbeitest du nicht teilzeit währen der elternzeit? du hast ja noch zwei jahre, wenn dein kind 1 jahr ist. du könntest das dann, bis zu 30 h, mit vorheriger genehmigung deines AG auch woanders arbeiten. ...wenn du ohne elterzeit eine tz. arbeitest ist dein vollzeitvertrag futsch...


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