hupsi
Sehr geehrte Frau Bader, auch ich bräuchte bitte Ihre Hilfe. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt die im August diesen Jahres endet. Mein Mann und ich haben uns nun entschieden, ein zweites Kind zu bekommen. Da meine Chefin sehr schwierig und sehr genau ist, und wahrscheinlich auch gar nicht möchte das ich wieder zurück komme, muss ich mich richtig verhalten und es dürfen keine Fehler in der weiteren Vorgehensweise passieren. Meine Fragen: - bin ich bei einer erneuten Schwangerschaft automatisch weiterhin in Elternzeit oder im Mutterschutz? - ist es evtl. sinnvoll, schon jetzt bei meiner Chefin ein drittes Jahr Elternzeit zu beantragen für Kind 1, damit wir mit dem schwanger werden nicht so viel Zeitdruck haben? - Wie viel Elternzeit steht mir überhaupt zu für Kind 1 und 2? - reicht ein einfaches Schreiben an meine Chefin, z.B. so: hiermit möchte ich meine bestehende Elternzeit um ....... verlängern und füge meine Schwangerschaftsbescheinigung bei. Ich bedanke mich schon jetzt bei Ihnen für Ihre Hilfe.
Hallo, Sie können die EZ auch ohne Zustimmung des AG verlängern. Dann besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB
mellomania
du hast pro kind das recht auf drei jahre. ich an deiner stelle würde jetzt das dritte jahr gleich dranhänten und dieses dann, FALLS du schwanger werden solltest und der Mutter schutz IN der elternzeit beginnt diese auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. der dann vorhandene rest wird dir dann zurückgespielt und du beantragst nach der geburt von kind zwei deine elternzeit für kind 2. der neue mutterschutz muss für diesen plan aber in der laufenden elternzeit beginnen. also spätestens im august 2019. wenn du später schwanger werden solltest, musst du nach ablauf des dritten jahres halt arbeiten bis der neue mutterschutz lostgeht. wenn du aber doch weißt, dass du nicht wiederkommst, beantrage doch das jahr elternzeit und gleichzeitig teilzeit wärhrend der eltenrzeit bei einem ANDEREN arbeitgeber. du könntest dir was suchen mit bis zu 30 h pro woche, dann die teilzeit bei diesem andren arbeitgeber beantragen, das muss die chefin nämlich vor vertragsunterzeichnung genehmigen. also erst vertrag machen und dann beantragen ist nicht. dann hast du einkommen und wenn der neue job toll ist, kannst du beim alten arbeitgeber kündigen und beim neuen bleiben. habe ich so gemacht. bedenke aber, dass dir elternhzeit rechtlich nur bis zur beendigung des 3. lebensjahres zusteht. also wenn du elternzeit beantragt hast und das mit der teilzeit woanders klappt un das dann dein neuer arbeitgeber wird, sind alle zeiten, die über den 3. geburtstag des kindes rausgehen weg, außer der neue stimmt zu. also wenn kind 1 dann schon drei ist und du zurückgepsielte reste hast, durch die vorzeitige beendigung wegen neuem mutterschutz, sind diese zeiten weg. war bei mir auch so.....
mellomania
ihr müsst ja auch schauen, ob du es dir leisten kannst, die elternzeit ohne einkommen daheim zu sein. wenn der neue mutterschutz in der alten firma noch beginnt sozusagen ist ja das mutterscahftsgeld und das elterngeld höher...
Mitglied inaktiv
Du hast verschiedene Optionen: 1. Du verlängerst jetzt schon die EZ und bist auf der sicheren Seite bezüglich Zeit lassen für Nr2. Wenn es klappt mit der neuen Schwangerschaft und du noch EZ übrig hast, beendest du die laufende zum neuen Mutterschutz und lässt dir die Zeit schriftlich absichern für die Zweit zwischen dem 3ten und 8ten Geburtstag deines ersten Kindes. Vorteil, Du bekommst volles Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind, EG wird allerdings, wenn du bis dahin nicht gearbeitet hast, Mindestsatz von 300 € plus Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat. Für das neue Kind kannst du dann wieder 3 Jahre EZ nutzen und den möglichen Rest vom ersten dann hinten dran hängen. 2. Du lässt es drauf ankommen und hoffst einfach mal das du bis August schwanger bist. Falls du dann wieder in VZ arbeiten kannst und willst - auch in Hinblick eben auf das neue EG - gehst du einfach ganz normal nach der EZ wieder arbeiten. Wie vor dem ersten Kind auch. Da schwanger, bist du nahezu unkündbar. Mutterschutz dann wie beim ersten Kind, EG wird je nachdem wann Kind Nr 2 kommt dann höher sein wie Mindestsatz. Ob deine Chefin möchte das du wieder zurückkommst oder nicht - ihr Problem. Blöde wäre es wenn es mit der Schwangerschaft bis August nicht klappt, aber da es IMO als ein Zeitabschnitt gewertet wird, langt es 7 Wochen vorher der Chefin mitzuteilen das du die EZ verlängern willst. Wenn DU sicher gehen willst, verlängerst du 13 Wochen vorher - das ist der Fristtermin der gilt wenn man einen neuen "zeitabschnitt" der EZ meldest. Machst du nicht, aber so umgehst du den Stress weil sie meint ein Schlupfloch entdeckt zu haben. 3. Option, Du verlängerst die EZ und gehst innerhalb dieser in TZ von bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Das kannst du bei deiner eigentlichen Chefin - oder mit deren Zustimmung (die sie nur schwer verweigern kann wenn kein Konkurrent) woanders arbeiten. Immer noch unter Kündigungsschutz. Vorteil, dein neues EG fällt wieder höher aus. Wenn Du kein EG mehr bekommst, du eine Lösung wegen Kinderbetreuung hast, kannst du das sogar zügig in die Wege leiten. Zum neuen Mutterschutz - sollte der vor EZ-Ende liegen - kannst du wie im ersten Beispiel vorgehen und die laufende EZ beenden - dann gibt es auch dann volles Mutterschaftsgeld. Sollte der neue Mutterschutz nach Ende der EZ sein, musst du halt schauen. Aber bis dahin ist ja noch einiges an Zeit.
hupsi
Vielen Dank. Ich habe mich entschieden, ca. im März ein drittes Jahr Elternzeit bei meinem Arbeitgeber zu beantragen. Im Internet habe ich jedoch folgendes gelesen.... Der Arbeitgeber muss zwar nicht zustimmen, kann den dritten Abschnitt aber aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags ablehnen. Was bedeutet das genau?
Mitglied inaktiv
Du nimmst aber keinen 3ten Zeitabschnitt ..... Sondern du verlängerst nur den jetzigen. Das wird gewertet wie ein Abschnitt. Nur wenn du später die restliche Ez von Kind 1 zwischen dem 3ten und 8ten Lebensjahr noch nehmen willst kann der AG das eben aus wichtigen !!! betrieblichen Gründen ablehnen. Lese dir mal das folgende hier in Ruhe durch: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
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