91kathi
Liebe Frau Bader, Am 29.11.2014 ist mein Sohn zur Welt gekommen. Bis 28.12.2015 hatte ich Elternzeit. Seit dem 29.11. arbeite ich Teilzeit während Elternzeit bei meinem AG. Ich hatte von meiner Vollzeitstelle, vor der Geburt, noch etliche Resturlaubstage. Diese habe ich im Dezember bis Mitte Januar 2016 genommen. Für diese Zeit (resturlaub) steht mir das Vollzeitgehalt (wie vor der Elternzeit) zu? Ist das korrekt? Die Dezemberabrechnung (Januar liegt noch nicht vor) wurde nach der Teilzeitstelle berechnet. Gibt es dazu ein Urteil? Ich würde gerne auf meinen AG zugehen und die Sache klären. Ab dem 1.2. arbeite ich während meiner EZ bei einem anderen AG. DeDer Vertrag geht bis30.6.2016. Ende August erwarten wir unser 2tes Kind. Ich werde zum Beginn Mutterschutz(Beginn Juli)die Elternzeit vorzeitig beenden. Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld? Wird das Gehalt 06/2016 zur Berechnung genommen? Oder das letzte Gehalt bei meinem eigentlichen AG, da ich die EZ ja beende? Danke vorab :)
Hallo, 1. Der Urlaub wird nach VZ bezahlt http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/kein-urlaubsverlust-nach-wechsel-von-vollzeit-zu-teilzeit/ 2. Lebt der alte Vertrag dann wieder auf? Dann beenden Suie die EZ am tag vor Beginn des Mutterschutzes und bekommen den vollen Zuschuss Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Warum sollte dir Vollzeitgehalt zustehen, wenn du im Teilzeitvertrag arbeitest? Dein Vollzeitresturlaub muss auf die Teilzeit umgerechnet werden und deckt damit mehr Tage ab. Aber Gehalt bekommst du Teilzeit während einer Teilzeitanstellung. LG Lilly
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