Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Frage: Resturlaub

MamLi

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Sehr geehrte Frau Bader, meine 3-jährige Elternzeit endet zum 01.05.2021. Da mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, habe ich noch Resturlaub. Vor 2 Wochen hatte ich das Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Da ich zu diesem Zeitpunkt dachte, dass ich nur 7 Tage Resturlaub habe, willigte ich ein, am 18.05.2021 statt 02.05.2021 anzufangen. Allerdings habe ich heute die Info erhalten, dass ich insgesamt 22 Tage Resturlaub habe. Vor der Schwangerschaft hatte ich einen Vollzeitvertrag, nach der Elternzeit werde ich nur noch in Teilzeit arbeiten. Den neuen Vertrag habe ich noch nicht erhalten, folglich auch nicht unterschrieben. Ich würde gerne wissen, ob ich das Recht habe, mit diesen Resturlaubstagen einen kompletten Monat Urlaub zu nehmen und diesen Monat meinen ursprünglichen Vertrag behalte, schließlich habe ich den Urlaub während meiner Vollzeitbeschäftigung erworben. So würde ich dann auch für diesen einen Monat mein Vollzeitgehalt erhalten. Und anschließend wieder auf den Teilzeitvertrag übergehen. Vielen Dank für Ihre Mühe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es macht Sinn, den Urlaub zwischen EZ und TZ-Tätigkeit zu nehmen. Der AG muss aber zustimmen. Liebe Grüße NB


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