Manah.Mannah
Hallo Frau Bader, ich hatte vor meiner Elternzeit noch Urlaub, den ich nicht genommen habe. Jetzt bin ich aus der Elternzeit zurückgekehrt. Mein AG sagte, der Urlaub könne nicht von Vollzeit (früher) auf Teilzeit (jetzt) umgerechnet werden. Ist das korrekt so? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Hallo, VZ-Urlaub muss auch in VZ ausgezahlt werden. Deshalb ist es besser, ihn nach der EZ zu nehmen (wenn Sie wieder VZ arbeiten). Ansonsten ist er im Dreisatz runterzurechnen. Liebe Grüße NB
85kathali
Ich kann die keine Antwort von der rechtlichen Seite her geben. Aber dir sehr wohl berichten, dass mein Arbeitgeber damit keine Probleme hat. Macht halt mehr Arbeit. Bei uns läuft das so, dass man dann eben an den Tagen, an denen man Resturlaub nimmt, sein Vollzeitgehalt bekommt, sonst sein Teilzeigehalt.
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
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