Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Frage: Resturlaub

Ramona2509

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Hallo Frau Bader, ich habe vor meiner Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet und aufgrund eines Beschäftigungsverbots noch 24 Tage Resturlaub aus dieser Zeit. Ich werde Mitte nächsten Jahres wieder zum Arbeiten beginnen, allerdings nur 4 halbe Tage, was insgesamt 20 Wochenstunden ausmacht. (während Elternzeit) Wieviel Tage Urlaub machen dann diese 24 Tage aus? Hab ich dann 48 Tage (weil ich nur halbtags arbeite) oder sind es dann nur 24 halbe Tage? Vielen Dank schon mal.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, VZ Urlaub wird in VZ gezahlt. Am besten nehmen Sie den Urlaub in großen Abschnitten u der AG zahlt in der Zeit VZ-Lohn. Ansonsten zält ein halber Tag 0,5 Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Die Frage musst du deinem AG stellen. Wenn es 24 Tage sind, dann wird dir für die das VZ Gehalt gezahlt. Ansonsten kann der AG einer Umrechnung zustimmen. Rede mit deiner Personalabteilung. LG Lilly


Ramona2509

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OK danke. Und wenn der AG zustimmt, wieviele Tage Urlaub wären das dann?


Mitglied inaktiv

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Was hast Du denn vorher gearbeitet? Bei "Vollzeit" gehe ich von 40h aus. D.h. umgerechnet auf 20h, wären das doppelt so viele Tage. Wenn der AG lieber schnell die Tage loswerden will, zahlt er VZ Gehalt und bittet darum, sie möglichst an einem Block zu nehmen. Ich würde es einfach besprechen. Bei uns wird z.B. Urlaub eh in Stunden gerechnet, nicht in Tagen und da war quasi keine Umrechnung notwendig, als ich auf TZ gewechselt bin nach der EZ. Da hätte keiner VZ Gehalt auszahlen wollen, weil das abrechnungstechnisch bei uns gar nicht so einfach möglich gewesen wäre. LG Lilly


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