Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub

Jenny612

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Hallo, ich hätte am 29.05.2017 meinen letzten Arbeitstag und gehe dann in den Mutterschutz. Wie verhält sich das mit dem Resturlaub - steht mir der gesamte Jahresurlaub zur Verfügung oder nur die Hälfte (also bis Mai) ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch für jeden Monat im Jahr, in dem Sie nicht komplett in EZ waren Liebe Grüße NB


Jenny612

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ET wäre 11.07 . oder zählen die 8 Wochen MuSchu auch noch dazu? Dann würde mir Urlaub bis 05.11 zustehen...


desireekk

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Hallo, Frage ist: was passiert nach dem MuSchu? Arbeitest Du dann wieder? Gruss D


Jenny612

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Ja, also nach der Elternzeit


sternenfee75

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Bei Et im Juli geht der Mutterschutz bis Sept, evtl bis Okt, falls das Kind sich Zeit lässt. Bis dahin steht dir der Urlaub zu.


Mitglied inaktiv

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Das kann nicht stimmen. Ich hatte ET 27.7. und MS endete Mitte September. Dir steht also bis September Urlaub zu. 3x 1/12 Urlaub sind weg. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Sofern du nicht dieses Jahr noch wieder auf Arbeit gehst. LG Lilly


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