Hallo Frau Bader,
ich habe in der Elternzeit für meinen ersten Sohn 24 Stunden auf 4 Tage pro Woche gearbeitet.
Nach dem ersten Jahr Elternzeit für meinen 2. Sohn werde ich wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten, allerdings nur 18 Stunden auf 3 Tage pro Woche.
Wie ist das mit dem Resturlaub? Wird dieser dann auf die 3 oder 4 Tage Woche verrechnet?
Vielen Dank und viele Grüße
Lemontree
von
Lemontree
am 17.12.2015, 09:18
Antwort auf:
Resturlaub
Hallo,
anders. Wenn Sie zB noch 4 Tage aus der Zeit haben, werden Sie in dieser Woche entsprechend den 24 Std bezahlt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.12.2015
Antwort auf:
Resturlaub
Vielen Dank!
Aber ich muss dann auch 4 Urlaubstage für diese eine Woche in Abzug bringen und nicht 3 (entsprechend der tatsächlichen Arbeitstage, die ich dann eigentlich nur noch arbeite), oder?
von
Lemontree
am 17.12.2015, 21:27