Mitglied inaktiv
Wollte mal fragen wie die Rechtslage ist. Meine Frau bekommt voraussichtlich im Oktober unser Baby, wie ist das mit dem Jahresurlaub geregelt? Anteilig bis Oktober oder bekommt sie den ganzen Jahresurlaub zugesprochen? Sie arbeitet im Schuhfachgeschäft Vollzeit! Über antwort wäre ich sehr dankbar! Gruß Nobby
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nun, so wie es aussioeht steht ihr der komplette Jahresurlaub zu. denn: jeder Monat, in den der Muschu hineinragt ist VOLLER Urlaubsmonat für die Anrechnung. Auch nur ein Tag MuSchu im DFez bewirkt, daß der komplette Jahresurlaub zusteht. Für Nichtgläubige: §17 BEEG. Geht der Muschu bis in den Januar gibt es zwar auch Urlaubsanspruch für den kompletten Januar, aber der muß erst im Jahr 2008 gewährt werden. herzlichen Glückwunsch noch! Désirée
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