Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Frage: Resturlaub

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Guten Tag Frau Bader, am 17.03.07 beginnt mein Mutterschutz. Ich habe noch 6 Tage Resturlaub vom 2006, den ich vor Beginn des Mutterschutzes nehmen wollte. Da ich aber seit Anfang Februar bis zum Mutterschutz krankgeschrieben bin, kann ich den Urlaub von 2006 nicht mehr nehmen. Jetzt sagte mein AG, dass ich nach der Elternzeit den mir zustehenden Jahresurlaub für 2007 nehmen kann, der Urlaub von 2006 wird jedoch verfallen, da ich ihn bis Ende April der nächsten Jahres, also 2007, nehmen müsste. Dazu habe ich aber keine Gelegenheit mehr. Ist das rechtens? Vielen Dank im Voraus Mfg Ch.S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, bei einer SS und EZ gilt eine Ausnahme. Da kann man den Urlaub bis ins Folgejahr nach dem Ende des EU nehmen. Liebe Grüsse, NB


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Hallöle... Der Urlaub kann auch noch nach der Elternzeit genommen werden. War zumindest bei mir so... LG Peeka


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