Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, unser Sohn ist am 3.3.06 geboren. Am 17.01.06 bis 30.04.06 war ich im Mutterschutz. Nun habe ich noch Resturlaub aus dem Jahr 2005, den ich im Jahr 2005 nicht nehmen konnte, weil ich vor dem Mutterschutz krank geworden bin. Meine Elternzeit endet am 3.3.07. 1. Kann ich nun meinen Resturlaub aus dem Jahr 2005 noch im Jahr 2007 nehmen im Anschluss an die Elternzeit? § 17 (2) Erziehungsgeldgesetz 2. In meinem Arbeitsvertrag steht jedoch, dass ich meinen Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres nehmen muss, ansonsten erlischt er. Wird dies durch § 17 (2) aufgehoben? 3. Meinen Resturlaub aus dem Jahr 2006 bis zum 30.04.06 (Mutterschutz), den kann ich auf alle Fälle im Jahr 2007 noch nehmen, oder? 4. Da mein Kind ab März 2007 zur Tagesmutti geht, möchte ich im März die Eingewöhnung machen und auch den Urlaub haben. Kann ich diesen Resturlaub von meinem Arbeitgeber "verlangen"? Bitte mal die Rechtsgrundlage dafür nennen. Mein Arbeitgeber und ich sind vor der Elternzeit im Bösen auseinandergegangen, deshalb jetzt diese Fragen. Vielen Dank im Voraus. Mfg Nadine
Hallo, Ja, das Gesetz geht hiervor, Sie können den Urlaub noch nehmen, und zwar bis Ende des Folgejahres nach dem EU. Lt. BUrlG ja, es sei denn, es sprechen betriebl. Gr+ünde dagegen. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform