Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Frage: Resturlaub

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Hallo Fr. Bader, unser Sohn ist am 3.3.06 geboren. Am 17.01.06 bis 30.04.06 war ich im Mutterschutz. Nun habe ich noch Resturlaub aus dem Jahr 2005, den ich im Jahr 2005 nicht nehmen konnte, weil ich vor dem Mutterschutz krank geworden bin. Meine Elternzeit endet am 3.3.07. 1. Kann ich nun meinen Resturlaub aus dem Jahr 2005 noch im Jahr 2007 nehmen im Anschluss an die Elternzeit? § 17 (2) Erziehungsgeldgesetz 2. In meinem Arbeitsvertrag steht jedoch, dass ich meinen Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres nehmen muss, ansonsten erlischt er. Wird dies durch § 17 (2) aufgehoben? 3. Meinen Resturlaub aus dem Jahr 2006 bis zum 30.04.06 (Mutterschutz), den kann ich auf alle Fälle im Jahr 2007 noch nehmen, oder? 4. Da mein Kind ab März 2007 zur Tagesmutti geht, möchte ich im März die Eingewöhnung machen und auch den Urlaub haben. Kann ich diesen Resturlaub von meinem Arbeitgeber "verlangen"? Bitte mal die Rechtsgrundlage dafür nennen. Mein Arbeitgeber und ich sind vor der Elternzeit im Bösen auseinandergegangen, deshalb jetzt diese Fragen. Vielen Dank im Voraus. Mfg Nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ja, das Gesetz geht hiervor, Sie können den Urlaub noch nehmen, und zwar bis Ende des Folgejahres nach dem EU. Lt. BUrlG ja, es sei denn, es sprechen betriebl. Gr+ünde dagegen. Liebe Grüsse, NB


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