Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub

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Hallo, kann ich meinen Resturlaub auch zwischen Ende des Mutterschutzes und Anfang der Elternzeit legen oder muss ich den Resturlaub nach Beendigung der Elternzeit nehmen?


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Zwischen MuSchu und Elternzeit gibt es keine Lücke! Sondern die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt des Kindes! Auch wenn du weiterhin im MuSchu bist, bist du letztlich auch gleichzeitig in der Elternzeit. Entweder du nimmst den Urlaub vor dem MuSchu oder nach Ablauf der Elternzeit. Anzumerken ist noch, dass dir für die 14 Wochen MuSchu auch anteilig Urlaub zusteht, den du nachher nehmen kannst.


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Danke. Das mit dem anteiligen Urlaub wusste ich schon. Ich darf meinen Urlaub dann auch schon vor dem MuSchu nehmen - also vorziehen. Das werde ich dann wohl auch machen, da ich einen befristetn Arbeitsvertrag habe und nach der Elternzeit dann eh arbeitslos wäre und mein Arbeitgeber Urlaub nicht auszahlen will. Dann bin ich eben schon zwei Wochen eher weg. Was soll's. Hatte nur gedacht, dass ich dann länger Geld vom Arbeitgeber bekomme - schade.


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Hallo Swenja den Urlaub nach dem MuSchu und vor der Elternzeit zu nehmen geht grundsätzlich schon, aber viele AG stellen sich quer... Bitte beachten: wenn Du den Resturlaub nach dem MuSchu nimmst, verlängert sich die Frist für die Meldung deiner Elternzeit auf 8 Wochen, nicht mehr 6! Red mit deinem AG, dann siehst Du weiter... @sechsfachmama: NEIN, die Elternzeit beginnt dann, wenn man sie erklärt, nicht automatisch mit der Geburt! Viele Grüße Désirée


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Hi, oh, das hab ich nicht gewusst, ich dachte, dass man automatisch mit Geburt des Kindes ja in den EU geht und in den 8 Wochen nach der Geburt sozusagen gleichzeitig im EU und im MuSchu ist.


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