Mitglied inaktiv
Hallo, Bevor ich ins Babyjahr gegangen bin, konnte ich meinen Urlaub für 2001 wegen Beschäftigungsverbot nicht nehmen .Da hatte ich noch 16 Tage.Mein Sohn wurde am 19.02.2002 geboren und am 17.09.2001 wurde mir das Beschäftigungsverbot ab 18.09.2001 ausgesprochen. Ich hatte im Dezember 2003 meinen Chef darauf angesprochen.Nun schreiben wir den 09.09.2004 und ich seit dem 19.08.2004 wieder in Arbeit steh; und mir heute mein Chef mitteilte das mir nur noch 2Tage von diesen Urlaub zustehen würden und man das umrchnen müßte weil damals gehalt und so...anderst war eben wegen der wirtshaft. Darum wende ich mich an sie,den für den Mutterschutz müsste ich doch auch noch Urlaub bekommen,allso was oder wieviel Urlaub ... meine Elternzeit am 18.09.2004 Endet.
Hallo, bei Elternzeit gilt eine Besonderheit. Der Urlaub verfällt nicht, sondern kann nach dem BErzGG im Jahr des Arbeitsantritts u im Folgejahr genommen werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo ich bin es noch mal stehen mir alle16 tage zu denn mein cheff will für die zeit des beschäftigungsverbot was abziehen er sagt mir würden 2 Tage zustehen
Mitglied inaktiv
Auch im Beschäftigungsverbot entsteht ganz normal (wie bei Krankheit) Urlaubsanspruch, den Du ja nur aufgrund eines Arbeitsverbotes nicht nehmen konntest. Und dann: § 17 BErzGG! Dort ist das weitere mit dem Urlaub geregelt. Denke auch an den Urlaub von 2002! Für Jan bis April 2002 voll! Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Momentan als Gfb Teilzeit in Elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber befristet bis ende der Elternzeit. Verfällt mein vorhandener Resturlaub aus Vollzeit vor der Elternzeit ? Wollte ihn nach der Elternzeit verplanen Herzliche Grüße
Guten Tag Frau Bader, Zu meiner Situation : ich bin im Juli schwanger geworden & direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen. Derzeit bekomme ich Mutterschutzgeld. Mein ET wäre der 31.03.. soweit ich das richtig überblicken kann, habe ich für 2023 ein Resturlaub von 7 Tagen. Und angenommen mein Mutterschutz würde bis Ende Mai gehen wenn der kleine ...
Sehr geehrte Frau Bader, In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und me ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner