Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach Elternzeit

Frage: Resturlaub nach Elternzeit

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Hallo Frau Bader! Folgende Frage habe ich an Sie: Bevor meine Tochter geboren wurde (10.06.2005) habe ich in einer Kindertagesstätte als Erzieherin in Vollzeit gearbeitet. Meinen Urlaub von insgesamt noch 23 Tagen konnte ich bis dahin nicht nehmen. Deshalb bin ich mit meinem Arbeitgeber so verblieben, dass ich ihn an die Elternzeit (diese endet bei mir nach zwei Jahren, also im Juni 2007) dranhänge. Nun frage ich mich, wie mein Urlaub dann bezahlt wird. bevor ich in Elternzeit ging, arbeitete ich Vollzeit auf Lohnsteuerkarte 4. Nun hat mein Mann die 3er und ich die 5er, da ich ja nicht arbeite zur Zeit. Auch nach meiner Elternzeit soll mein Mann die bessere Karte behalten, aber wie wird dann mein Urlaub abgerechnet, ohne dass ich benachteiligt werde? Denn nach der Elternzeit steige ich mit 20 Std. wieder ein und ich möchte auf keinen Fall den Urlaub danach abgerechnet bekommen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich kurz aufklären könnten. Mit freundlichen Grüßen, Jenny


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