Ev71
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wurde im April 2010 als Frühchen knapp 8 Wochen vor dem errechneten Termin geboren. Vor der Mutterschutzzeit hatte ich eigentlich Urlaub, der dann ja aufgrund der Frühgeburt nicht mehr voll genommen werden konnte. Im Anschluß an die Elternzeit hatte ich noch von Mitte April bis Ende Juli Sonderurlaub und bin nun ab ersten August beim alten Arbeitbeber mit einer halben Stelle wieder angefangen. Meine Frage: Habe ich trotz des Sonderurlaubs (unbezahlt natürlich) noch Anspruch auf die Resturlaubstage von vor der Mutterschutz und Elternzeit. Da ich jetzt 4 Tage die Woche arbeite (vorher Vollzeit), wird der Urlaubsanspruch dann dementsprechend reduziert (umgerechnet)? Liebe Grüße und vielen Dank, Ev.
Hallo, für die Zeit des Sonderurlaubs haben Sie keine Urlaubsansprüche erworben. Ich hoffe, dass das Ihre Frage war. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe gehört, das wenn man im öffentlichen Dienst tätig ist oder diesem angeschlossen ist, das die Möglichkeit besteht nach der beantragten Elternzeit noch 2 Jahre Sonderurlaub dran hängen zu können ? Stimmt das? Ich meine macht das der Arbeitgeber? Ich bin bei der Kirche angestellt als Erzieherin in einer Tagesstätte und befi ...
Ich habe mit meinem Arbeitgeber nach Ablauf der 3-jährigen Elternzeit einen Sonderurlaub auf meinen Wunsch vereinbart (weil unsere Kleine erst mit 4 in den Kindergarten soll). Mein AG (öffentl. Dienst) sagt, dass ich Nachteile bei der Rentenversicherung (BfA und der VBL) sowie der Krankenkasse haben werde. Können Sie mir vorab sagen, welche das sin ...
Hallo, mein Erziehungsurlalub von 3 Jahren endet am 2.3.2014. Meine Stelle wurde abgebaut. Nun wollte ich gerne noch länger für mein Kind da sein und bat um wenigstens ein Jahr unbezahlten Urlaub. Ich bin im öffentlichen Dienst (TVöd) tätig. Mein Arbeitgeber möchte mir diesen nicht genehmigen, das sie dies abgeschafft hätten. Meine Kosequenz ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...