Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderurlaub nach Elternzeit

Frage: Sonderurlaub nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe gehört, das wenn man im öffentlichen Dienst tätig ist oder diesem angeschlossen ist, das die Möglichkeit besteht nach der beantragten Elternzeit noch 2 Jahre Sonderurlaub dran hängen zu können ? Stimmt das? Ich meine macht das der Arbeitgeber? Ich bin bei der Kirche angestellt als Erzieherin in einer Tagesstätte und befinde mich in der Elternzeit. Da ich die vollen drei Jahre beantragt habe und ich dort wohl auch nicht wieder anfangen werden wegen Mobbing würde ich gerne Verlängern. Über eine Antwort würde ich mich freuen. P.S. Muß der Arbeitgeber das gewähren oder kann er absagen?Wahrscheinlich muß sowas schriftlich beantragt werden. Gibt es nen § dazu wonach ich mich richten Kann? Lieben Gruß Jule


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry, im Beamtenrecht gibt es je nach Dienstherrn andere Gesetze, und für die Kirche auch nach Gebieten (zB Kurhessen-Waldeck). Eine pauschale gesetzliche Regelung gibt es nicht und um Ihre Frage zu beantworten, habe ich zu wenig Infos. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin im land Niedersachsen tätig gewesen. Beamten status ist es nicht, es ist ja nur dem öffentlichen Dienst angeglichen, bin Erzieherin. Was benötigen sie noch?


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