Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderurlaub nach Elternzeit genehmigungspflichtig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderurlaub nach Elternzeit genehmigungspflichtig?

mondstein5

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Hallo, mein Erziehungsurlalub von 3 Jahren endet am 2.3.2014. Meine Stelle wurde abgebaut. Nun wollte ich gerne noch länger für mein Kind da sein und bat um wenigstens ein Jahr unbezahlten Urlaub. Ich bin im öffentlichen Dienst (TVöd) tätig. Mein Arbeitgeber möchte mir diesen nicht genehmigen, das sie dies abgeschafft hätten. Meine Kosequenz daraus wäre, dass ich Ende November kündige. Nun hat mir jemand erzählt, dass es einen Paragraphen dazu gibt und sie mir Sonderurlaub genehmigen müssen... 1. Stimmt das? 2. Wie ist das, wenn man vor Beginn des Sonderurlaubs schwanger werden sollte, es aber bis zum Ende der ersten Elternzeit nicht reicht, dass das Kind auf die Welt kommt, wandelt sich der Sonderurlaub dann wieder in Elternzeit um (wegen Elterngeld beantragen) oder ist und bleibt es dann Sonderurlaub? 3. Oder aber auch wenn man im Sonderurlaub schwanger werden sollte... 4. Wie lange müsste der Arbeitgeber Sonderurlaub genehmigen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dies regelt § 28TVöd http://www.pr-neu.uni-bremen.de/downloads/Tarif/22-07Anlage-1zumTVL.pdf Liebe Grüße, NB


Pamo

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Im öffentlichen Dienst kannst du übrigens unbezahlten Sonderurlaub bekommen bis dein Kind 12 Jahre alt ist. Und wenn dein AG deine Stelle abgebaut hat, würde es mich sehr wundern wenn er den Sonderurlaub nicht genehmigt. Oder was für eine Stelle will er denn ab dem 2.3.2014 für dich schaffen? Es klingt so, als wollte dein AG dich zur Kündigung drängen, indem er dir Unsinn erzählt. Kündige bitte niemals ohne große Not. Wende dich bitte an den Personalrat und vor allem die für dich zuständige Gleichstellungsbeauftragte.


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