Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderurlaub nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderurlaub nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Ich habe mit meinem Arbeitgeber nach Ablauf der 3-jährigen Elternzeit einen Sonderurlaub auf meinen Wunsch vereinbart (weil unsere Kleine erst mit 4 in den Kindergarten soll). Mein AG (öffentl. Dienst) sagt, dass ich Nachteile bei der Rentenversicherung (BfA und der VBL) sowie der Krankenkasse haben werde. Können Sie mir vorab sagen, welche das sind?


Mitglied inaktiv

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Nachteile: Krankenversicherung muß nach Ende der Elternzeit selbst organisiert werden, keine Zahlung durch den Staatm, evtl. Familienversicherung beim Ehepartner. Rentenversicgherung: da fehlt Dir später ca. 1 Jahr Pflichtbeitragszeiten, aber das ist nicht dramatisch, das würde ich persönlich vernachlässigen. Viele Grüße Désirée


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