Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber weigert sich trotz Zusage per Telefon un E-Mail mir alle angesammelten Überstunden und alle nicht genommenen Urlaubstage bis zum Beginn des Mutterschutzes auszuzahlen. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und möchte aber jetzt komplett alles ausbezahlt bekommen. Ich weiß, daß §17 Mutterschutzgesetz besagt, daß der Resturlaub nach Ablauf aller Fristen auch im nächsten Jahr genommen werden kann. So wie ich das sehe, handelt es sich also um eine Kann-Bestimmung und nicht um ein Muß. Kann ich auf die Ausbezahlung aller Überstunden und des Resturlaubes bestehen? Die Bezahlung ist bereits erfolgt und wird jetzt vom Arbeitgeber wieder rückgängig gemacht. Vielen Dank für Ihre Mühe und viele Grüße, anniebeck
Hallo, Sie können nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Auszahlung des Urlaubes bestehen. Bei den Ü-Std. hängt es vom Vertrag ab. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Auf Auszahlung kannst Du nur bestehen bei Kündigung ! lG Karin
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