Vivi.1981
Hallo Frau Bader, Ich hatte ursprünglich Elternzeit bis 29.11. eingereicht. Nach Absprache mit meinem Arbeitgeber habe ich dann die EZ ab 30.11. verlängert bis 31.8.2018 mit dem Antrag während dieser Zeit in TZ zu arbeiten und zwar 20 Std/Woche aufgeteilt an 3 Tagen die Woche (2× 6,5 Std, 1 × 7 Std). Das wurde alles so genehmigt. Vor meiner EZ habe ich in VZ (40 Std/Woche) gearbeitet und habe aus dieser Zeit noch Resturlaub von 29 Tagen. Wie berechne ich diesen Resturlaub nun auf meine TZ-Tätigkeit, wieviele Tage stehen mir zu?? (Da ich ja jetzt keinen 8-Std-Tag habe) Ab wann steht mir der Urlaub zu, ab Beginn meiner TZ-Tätigkeit oder ab Ende der EZ? Ich würde den Urlaub gern gleich zu Beginn der Arbeit, also ab 30.11. nehmen, kann mein AG mir das verweigern? Da ich Steuerklasse V habe, möchte ich auch lieber den Urlaub in der TZ-Berechnujg bekommen, als eine Auszahlung bzw auch lieber als eine vorübergehende Aufstockung auf VZ - kann ich darauf bestehen? Vielen Dank Vivianna
Hallo, 1. Der alte Vollzeiturlaub muss entweder später genommen werden oder jetzt in Vollzeit vergütet werden 2. Für die Teilzeittätigkeit bekommen Sie Teilzeiturlaub Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich bin gerade dabei, meinen Antrag auf Elternzeit zu schreiben. Ich bin ganz normale Angestellte, möchte 2 Jahre in EZ gehen, aber nach ca. 1,5 Jahren bereits wieder eine Teilzeittätigkeit bei meinem jetzigen AG aufnehmen. Das ist alles schon abgesprochen. Nun habe ich noch reichlich Urlaub aus 2010 (wegen BV) und 2011 (BV ...
Hallo Frau Bader, ich habe Elternzeit bis Otkober 2025 beantragt. Gerne wollte ich jetzt vorzeitig wieder ins Berufsleben starten. Meinem Arbeitgeber habe ich geschrieben, dass ich gerne im Juni in Teilzeit arbeiten möchte. Nun wurde mir das Angebot gemacht, dass ich eine Stelle bekommen könne. Doch ich müsste einen neune Vertrag unterschre ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?