Angel82
Hallo Fr. Bader, Unser erstes Kind wurde am am 5.3.2013 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Unser 2tes Kind kam am 9.1.2016 (also bei wieder 3 Jahren Eltern Zeit geht diese bis 8.1.2019. Elternzeit würde bei der 2ten Schwangerschaft unterbrochen. Kann ich die restliche Zeit die übrig war hinten dranhängen lassen? .MUSS der Arbeitgeber zustimmen? Das wären dann ja ca 56 Tage oder?(Differenz 9.1.-5.3.) Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, haben Sie nicht zu Beginn des Mutterdchutzes beendet? egal, der AG kann zustimmen, muss aber nicht. Begründungsfrei. Liebe Grüße NB
Ani123
Zu wann hast du denn die 1.EZ beendet? Zum Beginn des Mutterschutz von Kind 2? Dann wären sogar ca. 98 Tage EZ über. Hast du es schriftlich beim AG angegeben, als du die 1.EZ vorzeitig beendet hast, das du die übrige EZ mitnehmen möchtest und bis zum 8. Geburtstag vom 1.Kind nutzen möchtest? Wenn ja. Dann kannst du sie einfach schriftlich beim AG einreichen (mind. 7 Wochen vor Beginn) und er muss sie genehmigen. Wenn nein, dann kannst du nur auf Kulanz von ihm hoffen. Er muss dann nichts genehmigen und kann von dir verlangen nach Ablauf der 3 Jahre EZ vom 2.Kind wieder zur Arbeit zu kommen. Kommst du dem nicht nach kann es bis zur Kündigung kommen.
Angel82
Hallo, Ja stimmt in dem Bestätigungsschreiben zur Beendigung der 1ten Elternzeit stand Datum Mitte Dezember (Geburtstermin wäre eigentlich 25. Januar gewesen und war dann 9. Januar, also auf so viele restliche Tage wie 98 Tage komme ich dann normal auch nicht oder) Nein bei Beendigung habe ich dem AG nicht gesagt das ich die restliche Zeit anhängen will. Das wusste ich zu dem Zeitpunkt auch nicht bzw mir wurde gesagt das ging so auch problemlos. Da muss ich beim AG Mal nachfragen
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