ilk
Hallo! Das erste Jahr meiner Elternzeit neigt sich dem Ende. Im zweiten Jahr würde ich gern Teilzeit arbeiten. Den Antrag dazu hatte ich bereits mit dem Elternzeitantrag eingereicht (gedacht war zunächst auf Minijob-Basis und im dritten Elternzeitjahr dann mit 15 Wochenstunden). Mein Arbeitgeber will mich allerdings nur mit gekürztem Gehalt beschäftigen, wenn ich das nicht will, dann hab ich Pech gehabt. Geht das so einfach? Ich arbeite in einer Apothekenfiliale (Gesamtmitarbeiterzahl über 15), so dass mein Arbeitgeber mich doch eigentlich nicht ablehnen dürfte, oder? Es gibt einen Tarifvertrag, der bei den Vollbeschäftigten auch gilt. Ich bin seit 7 Jahren im Betrieb und bekam seit 5 Jahren Tarif plus 8%. Wenn ich auf Minijobbasis anfangen will, zahlt er Untertarif (er sagt der Tarifvertrag würde bei der Art der Beschäftigung nicht zählen und er könne den Stundenlohn frei bestimmen) und gewährt auch keinen bezahlten Urlaub oder kein 13. Gehalt. Ich würde nur für die Stunden bezahlt, die ich auch tatsächlich arbeite. Außerdem will er die Änderung, dass man 450 anstatt 400 Euro verdienen darf "nicht mitmachen". Würde ich mehr Stunden machen und damit über die 450 Euro kommen, würde der Tarifvertag zwar gelten (sprich Urlaub und 13. Gahalt), aber ich würde nur das Tarifgehalt bekommen. Die 8 % mehr würde er nicht zahlen. Kann er das einfach so machen? Ich stehe doch nach wie vor im Beschäftigungsverhältnis bei ihm. Die übertarifliche Bezahlung ist leider nicht vertraglich festgehalten. Ist es überhaupt erlaubt, keinen Urlaub zu gewähren? Ich hoffe Sie können mir helfen! Gruß, Silke
Hallo, er muss Ihnen anteilig den vereinbarten Lohn zahlen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Da dein AG deinem Teilzeitwunsch bei der Anmeldung nicht widersprochen hat, "muss" er dir jetzt eigentlich Arbeit geben (es sei denn, betrieblich gäb es nun Schwierigkeiten, die damals nicht abzusehen waren) Üblicherweise wird für die Teilzeit in Elternzeit ein Zusatz zum Vertrag gemacht. Und üblicherweise werden einfach nur die Stunden und damit anteilig das Gehalt angepasst. Natürlich kann man auch einen Minijob-Vertrag für die Dauer der Elternzeit vereinbaren. Der AG KANN das also so machen. Aber du musst nicht mitmachen. Der Vertrag ist Verhandlungssache. Ich würde es nicht auf Minijob-Basis machen! Schon gar nicht, wenn ich eigentlich einen ordentlichen Vertrag habe und er keinen Urlaub gewähren will!!!! Gruß Sabine
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