Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin noch bis 18.08.05 in Elternzeit mit unserem ersten Kind. Anfang Dezember erwarten wir Nummer 2. 1. Durch die Elternzeit habe ich ja noch Kündigungsschutz. Bin jetzt durch die neue Schwangerschaft quasi doppelt geschützt oder muss ich da extra was beachten? 2. Wann muss ich meinem AG mitteilen, dass ich schwanger bin? Hab mal gelesen, dass man gar nicht verpflichtet ist, es aber im Interesse seiner Rechte als werdende Mutter tuen sollte. Stimmt das? Mein Problem ist nämlich, dass mein Chef äußerst selten in der Firma ist und ich nun erst auf einen Termin warten muss, da ich es ihm schon persönlich mitteilen wollte. 3. Da ich ja nur 3 Monate arbeiten gehe, ehe der neue Mutterschutz anfängt, erwerbe ich dann trotzdem wieder vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom AG? Vielen Dank für Ihre Antworten Andrea
Hallo, 1. Ja 2.Laut Gesetz schnellst möglich 3.Ja, wenn Sie tatsächlich arbeiten gehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also dadurch dass du wieder SS bist, hast du natürlich auch nach der Elternzeit wieder Kündigungsschutz. Mitteilen würde ich es meinem CHef schon sobald du einen Termin hast sollte sich das weiter schwierig gestalten, notfalls per Telefon. Wenn du die 3 Monate normal arbeiten gehst hast du wieder vollen Anspruch auf Mutterschutzgeld und Zuschus vom AG, auch hast du Anspruch auf anteiligen Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes nach der Geburt. LG
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