Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, nächsten Sommer geht meine Elternzeit zu Ende. Ich bin Sekretärin, Vollzeit, unbefristeter Vertrag, mittelständisches Unternehmen. Vor einigen Tagen hatte ich ein Gespräch mit meinem früheren Vorgesetzten, der auf meine Frage nach Teilzeitmöglichkeiten meinte, für ihn ginge das nicht, er benötigt eine Vollzeitkraft. Die Personalabteilung würde sich einmal umschauen, ob anderweitig im Unternehmen eine Teilzeitmöglichkeit besteht. Ich würde gerne 15-20 Std./Woche arbeiten, aber er meinte, ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle hätte ich nur für die alte Position. Und da er eine Vollzeitkraft benötigt, hätte ich also kein Anrecht auf eine Teilzeitstelle. Mit etwas Glück gäbe es eben anderswo im Unternehmen diese Möglichkeit, aber ein Anrecht hätte ich darauf nicht, und wenn man nichts findet, könnte ich eben nicht mehr in diesem Unternehmen arbeiten. Ich dachte, man hätte ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle?! Was sagen sie dazu? Vielen Dank für Ihren Rat.
Hallo, wenn er betriebliche Gründe nennen kann, warum er Ihnen keine TZ anbieten kann (gemäß dem Vertrag zum gelichen anteiligen Lohn), muss er nicht Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
und das betrieblich möglich ist. ACHTUNG: Der AG muß Dir zwar TZ geben (im alten Tätigkeitsfeld mit gleicher Gehaltsstufe) aber nicht unbedingt zu den von Dir gewünshten Arbeitszeiten LG Peeka
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