Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf fristlose Kündigung, oder nicht?

Frage: Recht auf fristlose Kündigung, oder nicht?

MuVTeam

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Hallo Frau Bader, wir haben ein Problem mit unserer Kita! Wir haben 7 Wochen lang versucht unseren Sohn(2Jahre) in den Waldkindergarten einzugewöhnen. In den 7 Wochen war er 6x alleine für max. 45 Minuten. Die letzten drei Mal nur 15-20 Minuten. Nach 7 Wochen haben wir die Eingewöhnung als gescheitert angesehen, da auch keine weiteren Versuche unternommen wurden, damit sich unser Sohn von mir löst. Selbst wickeln etc. musste ich selbst übernehmen. Unser Sohn geht zwar gerne hin, aber nur mit mir. Er sagt laufend, dass auch ich ein Kindergartenkind bin. Für Ihn ist das wie ein toller Spielplatz zu dem wir täglich fahren. Hinzu kommt, dass ich noch ein 8 Monate altes Baby habe, welches ich schon seit 7 Wochen täglich von 8:30 Uhr bis 12 Uhr in der Trage tragen muss, da es sonst von den anderen Kindergartenkindern begrapscht wird, oder sich blätter und Äste in den Mund steckt. Ich bin völlig fertig und auch genervt, weil sich keiner bemüht oder einen Plan hat, wie unser Sohn eingewöhnt werden soll. Wir haben nun von BGB §626 Gebrauch gemacht und fristlos gekündigt. In einem Antwortschreiben der Kita, sehen die Erzieher die Eingewöhnung nicht als gescheitert, sondern als noch nicht abgeschlossen an. Sie wandeln unsere Fristlose Kündigung in eine Ordentliche Kündigung mit 3 Monatige Frist um. Es geht hier um 1000, die wir anders auch gut einsetzen könnten, als in einen Betreuungsvertrag, bei dem unser Sohn nicht betreut wird. Ist es rechtens, dass die Kita einfach eine ordentliche Kündigung darauf macht? Oder sollen wir die Zahlungen einfach einstellen? Es gibt wohl einen Präzedenzfall, aber hilft der uns auch? Vielen Dank und verzweifelte Grüße! MuVTeam


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein fristlose Kündigung ist möglich, wenn Ihnen nicht zumutbar ist, die ordentliche Frist abzuwarten. Dies ist der Fall, wenn sich der Kindergarten etwas hat zu Schulden kommen lassen. Ob das so ist, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Auch weiß ich nicht, wie die Eingewöhnung gestaltet war. Grundsätzlich kann ich aber, wenn das Kind sich, wie Sie schreiben, nicht von der Mutter lösen kann, kein Verschulden des Kindergartens sehen. Dann sind Sie auch nicht berechtigt, fristlos zu kündigen. Liebe Grüße NB


cube

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Hi. Was wurde denn besprochen bzw. evt sogar vertraglich festgehalten, wie die Eingewöhnung ablaufen soll und wie lange man im Schnitt dafür benötigt? Was ist denn passiert, dass er von 45 min. alleine wieder auf 15-20 min alleine "zurück gefallen ist"?


MuVTeam

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Es wurde leider gar nichts besprochenen wie die Eingewöhnung abläuft. Die Erzieher haben einfach gesagt, dass er noch nicht so weit sei und ich einfach noch weiterhin da bleiben sollte bis er sich wohl fühlt. Dann wurde nichts weiter unternommen. Ich bin mit ihm dahin, wie auf einen Spielplatz. Das ist ja wirklich eine unfaire Sache. Dann können die ja einfach noch 6 Monate so weiter machen, sprich sich einfach nicht um ihn kümmern, sodass er ihnen nicht vertraut und ich sitze in 6 Monaten noch jeden Tag zusammen mit ihm da. Das geht doch nicht!


MuVTeam

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Wenn man im Rollstuhl sitzt, dass bleibt man ja auch nicht an einem Ort, wo man überzeugt ist, dass einem keiner hilft. Da bleibt man dann ja nur mit einer vertrauten Personen, auf die man sich verlassen kann.


MuVTeam

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Achja, die Frist zur ordentlichen Kündigung ist eigentlich bei 3 Monaten zum Ende des Kindergartenjahres. Und gar nicht einfach so 3 Monate. Und so lange kann ich den kurzen auf keinen Fall täglich begleiten!


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