Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bei Kündigung:Recht auf Auszahlung der Überst.

Frage: Bei Kündigung:Recht auf Auszahlung der Überst.

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Hallo, mein AG hat mir am letzten Tag der Kündigungsfrist gekündigt. Die Zeit zum letzten Arbeitstag konnte ich überbrücken mit Resturlaub. Musste also ab der Kündigung keinen Tag mehr arbeiten (Urlaub geht auf 0 auf). Habe allerdings noch 23 Überstunden offen. Kann sich mein AG weigern diese auszubezahlen? Muss er noch mein Fahrgeld zahlen, wenn ich den letzten Monat gar nicht mehr gearbeitet habe? Bitte helft mir! Vielen Dank und liebe Grüße Lena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Was hat das mit dem Thema r-u-b zu tun? Im übrigen kommt es auf den Vertrag an. Fahrgeld eher nein, Überstunden eher ja. Gruß, NB


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