Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Re: Schwanger in Elternzeit

Frage: Re: Schwanger in Elternzeit

Schnullerschnute24

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Hallo,meine derzeitige Elternzeit geht bis 02/2019 ich habe mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lassen,dh ab März 2018 bekomme ich kein Geld mehr und wollte 450€ oder sogar mehr dazu verdienen, jetzt bin ich aber wieder schwanger und kann auf meiner Arbeit nicht arbeiten (erste Schwangerschaft sofort Beschäftigungsverbot). Es sind 5Monate wo ich nichts bekomme bzw ich könnte wieder Mutterschutz bekommen wenn ich die Elternzeit abbreche von Kind 1richtig? Aber woher kann ich Geld beziehen in den restlichen Monaten wo ich kein Elterngeld mehr bekomme aber auch nicht arbeiten kann?? Einen anderen 450€ Job oä zu bekommen schwanger und nur auf 3-4Monate erscheint mir schwierig. Wäre ich nicht schwanger hätte ich ab März 2018 in der Elternzeit dazuverdient bei meinem AG dieser war informiert. Danke für eine Antwort. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die wesentliche Frage ist, ob denn die Teilzeit tätigen bereits genehmigt war. Dann haben Sie einen Anspruch auf weitere Lohnzahlungen Beschäftigungsverbot. Ansonsten nicht. Dann haben Sie die Möglichkeit, sich etwas anderes zu suchen oder Sie haben eben keine Einkünfte. Eventuell kommen dann noch soziale Leistungen infrage. Liebe Grüße NB


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