Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Re Re Recht auf Teilzeit wegen Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Re Re Recht auf Teilzeit wegen Schwangerschaft

netti9580

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Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Vielen Dank für die schnelle ausführliche Antwort. Zu Ihrer Erklärung: Wieviel Zeit liegt denn bei dir zwischen Ende Elternzeit und Beginn Mutterschutz? Denn wenn du deine EZ bis dahin verlängerst, bekommst du wenigstens noch MuSchu-Geld (14 Wochen) für die Vollzeitstelle. Machst du zwischendrin Teilzeit, bekommst du auch nur das MuSchu-Geld für die Teilzeit. Es könnte unter Umständen also schon Sinn machen, die EZ zu verlängern. habe ich noch eine Frage: Zwischen Ende Elternzeit und Beginn Mutterschutz liegen 4 Monate und ein paar Tage. Ich habe aber mal gelesen, dass sich das Mutterschutzgeld aus den letzten 14 Wochen Arbeit bzw. Gehalt bezieht. Müsste mein Arbeitgeber denn dann trotzdem nochmal den vollen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld der Krankenkasse leisten, auch, wenn ich 4 Monate zu Hause bleibe, weil die Elternzeit verlängert wurde??? Für eine Antwort bedanke ich mich noch einmal im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen netti9580


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihr Gehalt nicht stark variiert, kommen Sie einfach Ihr durchschnittliches Gehalt weiter. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Ja, normalerweise ist das so mit den 14 Wochen-Gehaltsberechnung. Aber nochmal deutlich: Arbeitest du Teilzeit, wenn dein MuSchu beginnt, dann bekommst du Teilzeit-MuSchu-Geld. Verlängerst du deine EZ bis zum Tag bevor der neue MuSchu beginnt, bekommst du Vollzeit-MuSchu-Geld. (Guck mal Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, Seite 76, Mitte) Gruß Sabine


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