sonnen.maedchen
Hallo Frau Bader, nach meiner bald endenden TZ in EZ möchte ich in Brücken-TZ gehen. Wie so viele frage auch ich mich, was diesbezüglich am geschicktesten ist. Angenommen: Ich beantrage 3 Jahre Brücken TZ, werden währenddessen ein zweites Mal schwanger. Beantrage nach der Schwangerschaft Elternzeit. Läuft die Brücken TZ dann einfach während meiner EZ aus? Was passiert, wenn ich TZ in EZ arbeiten möchte, während eigentlich noch meine Brücken TZ läuft? Geht das überhaupt? Ist es richtig, dass wenn nun meine TZ in Elternzeit nach spätestens 3 Jahren abgelaufen ist, ich nicht wieder in Brücken TZ gehen kann, da mir das Mindestjahr Vollzeit-Arbeiten fehlt? Und zu guter letzt: Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel? Laufen die 5 Jahre maximale Brücken TZ dann wieder von vorne los? Oder sind diese 5 Jahre unabhängig von einem Arbeitgeberwechsel? Vielen Dank vorab! Nora
Hallo, die vorher genau festgelegten Zeiten der Brücken Teilzeit bestehen weiter. Während der Elternzeit kann die Brücken Teilzeit aber weiter reduziert werden. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit und nun wieder schwanger. Zwei Fragen habe ich hier. Meine Elternzeit für Kind 1 endet im August ( 2 Jahre genommen) Im September würde der Mutterschutz für Kind 2 beginnen. Muss ich nun zunächst die Elternzeit um ein ganzes jahr verlängern und dann nachher vorzeitig zu Beginn des Mutterschutz ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Frau wäre noch bis zum 13.08. (also nur noch 7 Tage!) in Eltern-Teilzeit. Sie bekommt daher bis zu diesem Datum noch einen Betrag Elterngeld (ca. 200€) und 80% Lohn von ihrem Arbeitgeber. Ab dem 14.08.2018 würde sie wieder voll arbeiten. Allerdings wir haben jetzt erfahren, dass meine Frau mit unserem zweiten Baby ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bis 23.5.19. Nun möchte ich für das zweite restliche Elternzeitjahr Teilzeit beantragen und arbeiten gehen. Wir planen noch ein Geschwisterchen für unseren Sohn. Nun meine Frage, was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Teilzeit für das zweite Jahr ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan Teilzeit während der Elternzeit und bin erneut schwanger und habe das vorzeitige Ende der Elternzeit beantragt. Für die Teilzeit wurde eine Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag geschlossen, dort steht nicht drin, dass es sich um eine Teilzeit während der Elternzeit handelt, das steht nur in einem ...
Schönen guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch in der 2 jährigen Elternzeit mit meinem ersten Kind, bin aber schwanger. Eigentlich hätte ich am 03.02.21 wieder arbeiten gehen müssen. Mutterschutz für Kind 2 beginnt aber am 25.01.21. Nun stehe ich vor der Frage, ob ich dennoch vorsichtshalber Teilzeit bei meinem AG anmelden muss?! (Falls-Go ...
Liebe Frau Bader, wie wirkt es sich auf die Berechnung von Elterngeld des 2. Kindes aus, wenn in den 12 Monaten vor Geburt noch Elternzeit für Kind 1 besteht, in dieser Elternzeit aber in Teilzeit gearbeitet wird? Lieben Dank für Ihre Unterstützung!
Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit (beantragt bis 24) und wollte ab September wieder Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber nun quer, mich für 3 Monate wieder einzustellen. ( ich wäre ab Dezember wieder in Mutterschutz). Darf mein AG mir die Arbeit für die 3 Monate von September bis Ende November verwehren? I ...
Sehr geehrte Frau Bader, eventuell können Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen ? Ich befinde mich ab September im 3ten Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr. Ich würde gerne, wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Sollte ich dann erneut schwanger werden, bekäme ich dann bei einem Beschäftigungsverbot wieder das errechnete Gehalt ? ...
Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5 ...
Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt. Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...
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