Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Re: Monatelanger Stationärer Aufenthalt im Beschäftigungsverbot - Wer zahlt?

Frage: Re: Monatelanger Stationärer Aufenthalt im Beschäftigungsverbot - Wer zahlt?

julewer

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich dachte es wäre ein Unterschied, ob man wegen z.B. einem gebrochenem Bein im Krankenhaus liegt oder wegen Schwangerschaftskomplikationen die auch mit dem Beschäftigungsverbot zusammenhängen. Also ist es wie sie schreiben, egal weshalb man im KH ist, es ist immer eine AU? Also ob Beinbruch oder Schwangerschaftskomplikationen? Weil ich von dem KH keine AU bis heute bekommen habe, sondern nur eine Bescheinigung für den AG, dass ich bis auf weiteres stationär bin, wegen Gefahr bzw. Risiko einer Frühgeburt. (BV wurde ebenfalls auf Grund von Frühgeburtsrisiko ausgesprochen) Ich habe nämlich gehört, dass dies einen wesentlichen Unterschied darstellt. Für Ihre Mühe bedanke ich mich sehr! Herzlichste Grüße Jule


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wer im Krankenhaus liegt ist arbeitsunfähig. Und das geht dem BV vor. Liebe Grüße NB


Felica

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Der Unterschied ist für das Elterngeld relevant. Liegst du schwanger wegen Beinbruch im KH, hast dazu zufälligerweise noch ein BV, dann rutscht du nach 6 Wochen AU ins Krankengeld. Da das Krankengeld aber wegen Beinbruch gezahlt wird, wird es beim Elterngeld nicht gewertet, sprich das EG wird geringer ausfallen. Das BV ist in der zeit eh nichtig weil du nicht arbeitsfähig bist. Liegst du aber wegen schwangerschaftsbedingter Komplikationen im KH, dann führt das zu keinen Kürzungen beim Elterngeld. Das musst du dir aber bescheinigen lassen wohl. So jedenfalls mein Laienwissen. Nach 6 Wochen KH und Au gibt es also in beiden Fällen Krankengeld. Nur für das EG später macht es einen Unterschied warum und weshalb. Dicker Daumendrücker das alles positiv verläuft und euer Bauchzwerg noch länger im kuscheligen Nest bleibt.


Mitglied inaktiv

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Wenn keine AU ausgestellt wurde, dann war das ein Fehler des behandelnden Arztes. Dennoch hat die Krankenkasse Kenntnis davon bekommen und richtigerweise jetzt das Krankengeld in die Wege geleitet. Die Krankenkasse wird auch dafür sorgen, dass die Erstattung des Entgelts während des stationären Aufenthalts nicht mehr über das BV abgerechnet wird. Aber damit hast du ja eigentlich nichts zu tun. Nur, das Krankengeld musst du akzeptieren.


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