julewer
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich dachte es wäre ein Unterschied, ob man wegen z.B. einem gebrochenem Bein im Krankenhaus liegt oder wegen Schwangerschaftskomplikationen die auch mit dem Beschäftigungsverbot zusammenhängen. Also ist es wie sie schreiben, egal weshalb man im KH ist, es ist immer eine AU? Also ob Beinbruch oder Schwangerschaftskomplikationen? Weil ich von dem KH keine AU bis heute bekommen habe, sondern nur eine Bescheinigung für den AG, dass ich bis auf weiteres stationär bin, wegen Gefahr bzw. Risiko einer Frühgeburt. (BV wurde ebenfalls auf Grund von Frühgeburtsrisiko ausgesprochen) Ich habe nämlich gehört, dass dies einen wesentlichen Unterschied darstellt. Für Ihre Mühe bedanke ich mich sehr! Herzlichste Grüße Jule
Hallo, wer im Krankenhaus liegt ist arbeitsunfähig. Und das geht dem BV vor. Liebe Grüße NB
Felica
Der Unterschied ist für das Elterngeld relevant. Liegst du schwanger wegen Beinbruch im KH, hast dazu zufälligerweise noch ein BV, dann rutscht du nach 6 Wochen AU ins Krankengeld. Da das Krankengeld aber wegen Beinbruch gezahlt wird, wird es beim Elterngeld nicht gewertet, sprich das EG wird geringer ausfallen. Das BV ist in der zeit eh nichtig weil du nicht arbeitsfähig bist. Liegst du aber wegen schwangerschaftsbedingter Komplikationen im KH, dann führt das zu keinen Kürzungen beim Elterngeld. Das musst du dir aber bescheinigen lassen wohl. So jedenfalls mein Laienwissen. Nach 6 Wochen KH und Au gibt es also in beiden Fällen Krankengeld. Nur für das EG später macht es einen Unterschied warum und weshalb. Dicker Daumendrücker das alles positiv verläuft und euer Bauchzwerg noch länger im kuscheligen Nest bleibt.
Mitglied inaktiv
Wenn keine AU ausgestellt wurde, dann war das ein Fehler des behandelnden Arztes. Dennoch hat die Krankenkasse Kenntnis davon bekommen und richtigerweise jetzt das Krankengeld in die Wege geleitet. Die Krankenkasse wird auch dafür sorgen, dass die Erstattung des Entgelts während des stationären Aufenthalts nicht mehr über das BV abgerechnet wird. Aber damit hast du ja eigentlich nichts zu tun. Nur, das Krankengeld musst du akzeptieren.
Ähnliche Fragen
Hallo, leider habe ich so starke Schwangerschaftskomplikationen das ich(15.Woche) sehr wahrscheinlich die nächsten Wochen und Monate im Krankenhaus verbringen werde. Ist es dann möglich bei stationären Aufenthalt ein ärzt.Beschäftigungsverbot zu bekommen, da ich ja nach 6 Wochen nur das Krankengeld bekomme und sollte alles gut gehen mein Elterng ...
Guten Tag! Ich bin im Moment in der 13. SSW und bereits die vierte Woche wegen Schwangerschaftsübelkeit krankgeschrieben. Leider hatte ich vor zwei Tagen eine starke Blutung und einen Blasensprung. Ich liege also bis auf Weiteres stationär im KH. Die Ärztin hier erklärte mir nun, dass man mich jetzt nur weiter krankschreiben könne, da die Gefä ...
Hallo Frau Bader, die KK und der AG machen mir das Leben nicht leicht: Ich bin seit dem 05.12.17 im BV auf Grund einer Risikoschwangerschaft ( da ich in Juni 17 eine Fehlgeburt in der 21ssw hatte). Seit dem 22.01.2018 (17+6 ssw) bin ich stationär aufgenommen wurden, auf Grund verkürztem Gebärmutterhals (also Schwangerschaftsbedingt) bis auf We ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss. Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...
Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Die letzten 10 Beiträge
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld