Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Individuelles Beschäftigungsverbot bei KH-Aufenthalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot bei KH-Aufenthalt

Curlee

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Guten Tag! Ich bin im Moment in der 13. SSW und bereits die vierte Woche wegen Schwangerschaftsübelkeit krankgeschrieben. Leider hatte ich vor zwei Tagen eine starke Blutung und einen Blasensprung. Ich liege also bis auf Weiteres stationär im KH. Die Ärztin hier erklärte mir nun, dass man mich jetzt nur weiter krankschreiben könne, da die Gefährdung nicht von der Arbeit ausgehe, sondern einen medizinischen Grund hat. Ist das taächlich so, oder gibt es die Möglichkeit für ein individuelles BV doch noch? Der finanzielle Unterschied ist ja erheblich, wenn die Sechswochenmarke erreicht ist...! Könnte nicht eventuell der Betriebsärztliche oder niedergelassene Gynäkologe ein i. BV aussprechen? Für Ihre Information wäre ich Ihnen sehr dankbar! Mit den besten Grüßen, Curlee


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Die Ärztin hat Recht. Und kein Arzt macht sich strafbar. Fürs Elterngeld spielt es allerdings keine Rolle, da schwangerschaftsbedingte Krankenmonate durch Monate davor ersetzt werden. Alles Gute für Dich und Dein Baby


Curlee

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Hmmm, aber bisher war mir "nur" übe und es bestand keine Gefahr für das Leben meines Kindes. Deshalb war ich krankgeschrieben und hatte kein BV. Jetzt ist die Situation ganz anders, denn wenn ich jetzt arbeiten ginge, dann wäre das Leben des Babys erheblich gefährdet. (deshalb liege ich mit absoluter Bettruhe im KH). Ich kann mir vorstellen, dass das auch juristisch einen Unterschied macht!


Sternenschnuppe

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Wenn Du jetzt einkaufen gehst wäre das Leben des Kindes auch in Gefahr. Die Gefahr muss an der Arbeit liegen ! , das tut sie bei Dir nicht. Die Schwangerschaft gefährdet sich bei Dir leider selbst, da kann weder die Arbbeit was für noch der Supermarkt.


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