julewer
Hallo Frau Bader, die KK und der AG machen mir das Leben nicht leicht: Ich bin seit dem 05.12.17 im BV auf Grund einer Risikoschwangerschaft ( da ich in Juni 17 eine Fehlgeburt in der 21ssw hatte). Seit dem 22.01.2018 (17+6 ssw) bin ich stationär aufgenommen wurden, auf Grund verkürztem Gebärmutterhals (also Schwangerschaftsbedingt) bis auf Weiteres im Krankenhaus (in denke noch die nächsten 4 Wochen). Auf Anforderung des AG wurde vom Arzt eine Bescheinigung erstellt, dass ich mich seit 22.01. bis auf Weiteres stationär bin wegen Gebärmutterschwäche) Jetzt kriege ich von der KK Unterlagen fürs Krankengeld. Meine Frage: Bin ich weiterhin, während des stationären Aufenthaltes, im BV und bekomme mein volles Gehalt oder bin in der AU und bekomme KG? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus! Viele Grüße Jule
Hallo, warum machen die Krankenkasse und ihr Arbeitgeber Ihnen das Leben nicht leicht? Das nimmt doch alles seinen geordneten Lauf. Hier liegt eindeutig eine Erkrankung vor, die dazu führt, dass Ihre Arbeit nicht ausüben können. Die Krankheit geht dem Beschäftigungsverbot vor. Das bedeutet, dass Sie, wenn die ersten sechs Wochen vorbei sind, kein Anspruch mehr auf Lohn haben, sondern Krankengeld bekommen. Auf das Elterngeld wirkt sich dies aber nicht negativ aus, die entsprechenden Monate werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Für ein BV ist die Voraussetzung, dass man prinzipiell nicht krank (AU), sondern noch arbeitsfähig wäre. Während des stationären Aufenthalts bist du immer arbeitsunfähig und damit aus dem BV raus. Die KK hat völlig richtig gehandelt, wenn sie dir Unterlagen fürs Krankengeld zusendet. Der AG zahlt dann 6 Wochen lang Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
julewer
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich dachte es wäre ein Unterschied, ob man wegen z.B. einem gebrochenem Bein im Krankenhaus liegt oder wegen Schwangerschaftskomplikationen die auch mit dem Beschäftigungsverbot zusammenhängen. Also ist es wie sie schreiben, egal weshalb man im KH ist, es ist immer eine AU? Also ob Beinbruch oder Schwangerschaftskomplikationen? Weil ich von dem KH keine AU bis heute bekommen habe, sondern nur eine Bescheinigung für den AG, dass ich bis auf weiteres stationär bin, wegen Gefahr bzw. Risiko einer Frühgeburt. (BV wurde ebenfalls auf Grund von Frühgeburtsrisiko ausgesprochen) Ich habe nämlich gehört, dass dies einen wesentlichen Unterschied darstellt. Für Ihre Mühe bedanke ich mich sehr! Herzlichste Grüße Jule
Ähnliche Fragen
Hallo, leider habe ich so starke Schwangerschaftskomplikationen das ich(15.Woche) sehr wahrscheinlich die nächsten Wochen und Monate im Krankenhaus verbringen werde. Ist es dann möglich bei stationären Aufenthalt ein ärzt.Beschäftigungsverbot zu bekommen, da ich ja nach 6 Wochen nur das Krankengeld bekomme und sollte alles gut gehen mein Elterng ...
Guten Tag! Ich bin im Moment in der 13. SSW und bereits die vierte Woche wegen Schwangerschaftsübelkeit krankgeschrieben. Leider hatte ich vor zwei Tagen eine starke Blutung und einen Blasensprung. Ich liege also bis auf Weiteres stationär im KH. Die Ärztin hier erklärte mir nun, dass man mich jetzt nur weiter krankschreiben könne, da die Gefä ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich dachte es wäre ein Unterschied, ob man wegen z.B. einem gebrochenem Bein im Krankenhaus liegt oder wegen Schwangerschaftskomplikationen die auch mit dem Beschäftigungsverbot zusammenhängen. Also ist es wie sie schreiben, egal weshalb man im KH ist, es ist immer eine AU? Also ob B ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung