Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Prüfungsleistungen im Urlaubssemester / Elternzeit

Frage: Prüfungsleistungen im Urlaubssemester / Elternzeit

FeelTheHeartbeat

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Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. des Urlaubssemesters. Im hessischen Hochschulgesetz §8 Abs. 3 steht - soweit ich das richtig verstanden habe - dass man während dem Urlaubssemester Prüfungsleistungen erbringen darf, sofern das Urlaubssemester aus dem Grund Schwangerschaft / Elternzeit genommen wird. Nun wurde mir in einem Termin bei der Hochschule mitgeteilt, dass es mir nicht möglich ist Prüfungsleistungen im Urlaubssemester zu erbringen. Was gilt denn nun? Die Regelung der Hochschule, oder das was im Hochschulgesetz steht und welche Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde da schriftlich anfragen, auf den Paragraphen verweisen und um schriftlichen Bescheid bitten. Da werden die nochmal gut überlegen, ob für sie das Gesetz nicht gilt Liebe Grüsse, NB


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