Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Prüfungen im Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Prüfungen im Beschäftigungsverbot

lehrerin15

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, wann kann man im öffentlichen Dienst (Referendarin an Schule) frühestens ins Beschäftigungsverbot? Habe immer sehr schwere Schultasche plus Instrument in jeweils immer 3.Stock zu tragen, arbeite immer nur im Stehen, und 2. Darf man im Beschäftigungsverbot mündliche Prüfungen (nicht in Schule)ablegen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ihre Gründe werden für ein BV nicht reichen. Die Tasche können die Schüler tragen, Sie können sich zum unterrichten hinsetzen und einen Klassenraum tauschen. Wenn Ihr FA dafür ein BV ausspruicht wird die Schule zu Recht Ärger machen. Und die Prüfung können Sie auch ablegen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ist nen Witz, oder? Weil schwere Tasche, samt Instrument und 3 Etage ins BV? hast du evtl Angst dur könnte auch noch ein Schulheft auf den Bauch fallen? Sorry, aber da fällt einem echt nur noch die Kinnlade runter. Einige Frauen meinen echt sie wären sterbenskrank und nicht nur schwanger. Da muß man sich schon echt nicht mehr wundern warum viele Arbeitgeber bei dem Wort Schwangerschaft nur noch vom schlimmsten ausgehen. Wenn man öfters an eine solche "Krank-Schwangere" kommt, wäre ich wohl auch entsprechend ungehalten. Und das sagt eine Frau welche bis zum Mutterschutz an Theke bedient hat, schwere Fleischkisten gewuchtet hat, 8 Std täglich mind auf den beinen gestanden hat, in der 33ten SSW ALLEINE das Kinderzimmer aufgebaut hat. Udn welche voller Stolz auf andere Mütter blickt welche ein Kleinkidn daheim haben oder gar mehr UND das Neugeborene alleine versorgen. Für genau solche Schwangere wünschte ich, würde der Bereich BV wirklich komplett überarbeitet und auf den Prüfstand. Und vorallen das Ärzte in Zukunft das nicht mehr ausstellen dürfen sondern nur noch unabhängige Amtsbereiche nach Prüfung des INDIVIDUELLEN Situation.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also Gründe für ein BV liegen hier absolut nicht vor. Aber Du kannst mit dem Schulleiter reden, dass Du den Klassenraum tauschen kannst ins Erdgeschoss. Ansonsten - lass Dir mit den Sachen doch einfach helfen (viele Schüler sind nett und hilfsbereit). Und Du kannst Dich auf den Lehrertisch setzen - fertig! Schwangerschaft ist doch keine Krankheit und Bewegung für Mutter und Kind sehr gesund.


lillimaja

Beitrag melden

Google mal die Richtlinien der GEW. Du kannst normalerweise von den Pausenaufsichten und vom Schwimm- und Sportunterricht befreit werden (wegen erhöhter Verletzungsgefahr). Belastung im Ref ist hoch, auch ohne Schwangerschaft, ich weiß... LG und alles Gute fürs 2. StEx!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...