Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Probetag im Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Probetag im Mutterschutz

Sophie99Michel

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Hallo, Ich bin Studentin und befinde mich gerade im Mutterschutz nach der Entbindung. Mein Studium führe ich ganz normal weiter und muss bald ein Praktikum ableisten und möchte dafür schon gerne in einer Einrichtung einen Probetag machen. Darf ich den Probetag während des Mutterschutzes nach der Entbindung machen? Der Probetag gehört ja zum Studium dazu… Mit freundlichen Grüßen Sophie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das MuSchG verbietet den Verzicht von nachgeburtlichem Mutterschutz. Das MuSchG gilt nach § 1 auch für Praktikantinnen. Eigentlich sind Sie ja noch keine Praktikantin, es ist eine Grauzone. Ich als AG würde es nicht machen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Auf den vorgeburtlichen Muschu kannst du verzichten, während des nachgeburtlichen Muschu besteht Beschäftigungsverbot. Als Studentin hast du zwar keinen Muschu in dem Sinne (da keine AN), aber ich als Betrieb würde mir da nicht die Finger verbrennen wollen. Ist denen bekannt, dass du kürzlich entbunden hast?


cube

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Das Praktikum gehört zum Studium - der Probetag nicht. Das ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen evt. zukünftigem AG und Bewerber - keine Pflicht. Ich würde dich als AG nicht während des MuSchu zum Probearbeiten einbestellen. Beachte auch: Probearbeiten ist kein Arbeitsverhältnis (wenn man als AG die Regeln dazu beachtet) und du bist im Fall der Fälle nicht über den "AG" (den es ja nicht gibt) versichert. Ebenfalls ein Grund für den AG, keine Mutter im MUSchu "arbeiten" zu lassen - Murphys Law: sonst passiert nie etwas, aber gerade dann ... und dann gibt´s Zoff, wer denn haftet.


Sophie99Michel

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Ok, vielen dank. Ja, dem Betrieb ist bekannt, dass ich kürzlich entbunden habe. Mit freundlichen Grüßen


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