Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

PKV - Rückkehr in die GKV

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: PKV - Rückkehr in die GKV

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Hallo Frau Bader, ich hoffe, ich bin bei Ihnen richtig mit der Frage... Momentan arbeite ich 75% in Elternzeit, bin noch in der PKV versichert. Nach Ablauf meiner Elternzeit (das 3. Jahr endet im August) möchte ich meinen Arbeitsvertrag auf 30 Wochenstunden (das sind bei uns 75%) ändern lassen, da ich Vollzeit in den nächsten Jahren für mich ausschließe. Leider kann ich dann nicht mehr in der PKV bleiben, weil ich >50% arbeite, aber nicht mehr auf das Mindestgehalt komme. Muß ich der PKV (rechtzeitig? wann?) kündigen? Wann muß ich mich bei einer GKV anmelden? Muß ich meiner letzten GKV noch Mitteilung machen? Ich erinnere mich, dass ich für den Mutterschutz (oder war es Elternzeit?) noch mal meine alte GKV kontaktieren mußte. Vielen Dank und Gruß, Mari


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich meine, das geht automatisch. Ich würde es beiden schrifltih mitteilen u die Reaktion abwarten Liebe Grüsse, NB


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