Nadine83
Liebe Frau Bader, meine Tochter wird bald 1 Jahr. Ursprünglich haben wir es so mit der Elternzeit/Elterngeld geplant: Ich nehme 12 Monaten Elternzeit (und Elterngeld) und kehre danach zurück zur Arbeit, anschließend nimmt mein Mann 2 Partnermonaten (13. und 14. Lebensmonaten des Kindes). So wurde es beantragt und genehmigt. Nun möchte mein AG, dass ich erst ein oder zwei Monaten später mit der Arbeit anfange. Bleibt der Anspruch meines Mannes auf die bezahlten Partnermonaten, wenn ich selber erst später zur Arbeit zurückkehre und länger zu Hause in der Elternzeit bleibe (ohne Entgelt)? Muss ich die Elterngeldstelle bezüglich dieser Veränderung informieren? Vielen Dank im Voraus, Mit freundlichen Grüßen Nadine83
Hallo, das ist machbar, Ihr AG hat aber rechtlich nichts zu wollen. Liebe Grüße NB
Felica
Bitte Namen entfernen lassen- über die Redaktion. Und nein, hat auf das EG keine Auswirkungen und du musst auch nichts mitteilen. Du bekommst für die Zeit aber auch kein Geld. Und dein AG hatte eigentlich ausreichend Zeit sich drauf einzustellen. Das er es nicvt gemacht hat, ist eigentlich sein Problem. Ich würde abklären lassen ob er dir wenigstens TZ anbieten kann oder das OK gibt das du in TZ woanders arbeitest. Was er erlauben muss wenn er selbst seiner Pflicht nicht nachkommt. Mit dem schriftlichen nachweis kannst du dann wenigstens anteilig, also entsprechend der TZ, ALG1 beziehen.
MamaausM
Die Verlängerung der Elternzeit ist doch nicht dein Problem!!! Hast du nur ein Jahr ez gemeldet, dann wusste der AG doch bescheid!
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