Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate

Frage: Partnermonate

Jule4321

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Hallo mein Mann möchte für den 13. Lebensmonat Elternzeit beantragen. Welchen Tag nehmen wir wegen Elterngeld? Mein Sohn ist am 23.6. geboren. Also 23.6. - 22.7. oder 24.6. - 23.7.? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elterngeld bekommt man nur, wenn man mindestens zwei Monate beantragt. Beginnen tut dies rechnerisch am Tag der Geburt, also auch beim gleich lautenden Folgedatum. Liebe Grüße, NB


sternenfee75

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Du weisst aber schon, dass dein Mann 2 Monate nehmen muss, sonst bekommt er kein Geld?! Ansonsten die erste Variante, der 23.7 ist dann wieder 1. Arbeitstag.


Jule4321

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So wie ich mich erkundigt habe, ist es auch erlaubt, 1 Monat zu nehmen und Elterngeld zu bekommen. Vielleicht kann Frau Bader hierzu ja noch Stellung nehmen. Vielen Dank.


SumSum076

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Ne, Elterngeld gibt es nur, wenn man zwei Monate Elternzeit nimmt. § 4 Absatz 3 BEEG: "Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen." Die Elternzeit ginge (optimal fürs Elterngeld) vom 23. des Monats bis zum 22. des folgenden Monats. Ein Tipp noch bzgl Urlaub: dein Mann sollte zwei getrennte Monate nehmen, damit ihm kein Urlaub gekürzt werden kann. Also zB LM 9 und 13 (nicht zB LM 12+13 oder 13+14). Gruß Sabine


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