Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnermonate

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Hallöchen, hab ne blöde Frage: Wenn mein Mann jetzt die ersten beide Monate (oder die letzten beiden Monate) die Vätermonate nehmen will, muß er es doch dem AG mitteilen. Gibts da ne Frist bis wann (z.B. soundsoviele Wochen vorher)? Reicht das formlos einzureichen oder gibts dafür auch nen Antrag? Könnte er auch einen Antrag oä. stellen, dass er in den beiden Paartnermonaten nurteilzeit arbeitet und hinterher wieder voll? (hat in der Firma nen Vollzeit-Job zZt.) Gibts ne gute Infoseite im Netz bzw. ne Seite, wo man sehen kann, wie hoch das Elterngeld in den 2 Monaten wäre und ob sich das lohnen würde? Sorry, sind paar viele Fragen ;-) Danke und Grüße Fine8198


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Er muss es 7 Wo. schriftl. beantragen 2. Rechnen kann man bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB


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Elterngeldrechner findest Du zuhauf im internet. Elternzeit teilt man dem AG spätestens 7 Wochen vor dem Beginn mit. Kündigungsschutz besteht für 8 Wochen vor Beginn. man hat also eine Woche "Korridor" Einen Antrag gibt es nicht, weil es eine Mitteilung ist :-) Idealerweise schreibt man das genaue datum rein, danngints keine Streitereien. Er kann durchaus TZ in den Monaten arbeiten, damit wird aber das Elterngeld anteilig gekürzt = bring meistens nicht viel. Viele Grüße Désirée


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Ich nochmal, eine gute Internetseite habe ich gefunden, mein Mann kann auch Teilzeit während der 2 Monate arbeiten und danach voll wieder arbeiten. Trotzdem noch ne Frage: Wenn mein Mann in den 2 Monaten in Teilzeit noch arbeitet, bekommt er dann das Geld aufs Elterngeld angerechnet oder gibts das extra zum Teilzeit-Lohn hinzu? Danke Fine8198


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Das wird natürlich angerechnet - Elterngeld ist Lohnersatz und soll dem zugute kommen,der das Kind pflegt.


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Und weils auf den meisten Info-Seiten nicht so gut rüber kommt. Elternzeit kann man zB vom 1.10.-30.10. nehmen. Elterngeld gibts aber für die Lebensmonate! Wenn also das Geburtsdatum zB der 7.3.2010, dann gäbs Elterngeld vom 7.10.-6.11.2010. (also passt die Elternzeit einfach an die Lebensmonate an!) Gruß Sabine


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