Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate

Frage: Partnermonate

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Hallo, ist es möglich, dass mein Partner seine 2 Partnermonate erst nach 15 Monaten anstatt direkt im Anschluss an meine 12 Monate nimmt? Aus beruflichen Gründen ist es ihm leider nicht möglich, die Partnermonate bereits nach 12 Monaten zu nehmen. VET ist der 01.01.2010 und mein Partner könnte die Partnermonate erst ab 01.04.2011 nehmen (er ist Polizist und derzeit zum Studium abgeodnet, dieses kann nicht unterbrochen werden da zu Begin 2011 Staatsprüfungen stattfinden). MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das EG kann er nur bis zum 14. Lebensmonat bekommen. Normerweise kann man in einem Studium normal weitermachen u bekommt trotzdem EG. Aber hier bekommt er ja seinen Lohn weiter. Sehr schwierig. ich wüsst da keine Gesetzesgrundlage - reden Sie mal mit der zuständigen Elterngeldstelle. Mich würde deren Meinung interessieren. Im Zweifel beantragen - mehr als abgelehnt werden kann es nicht. Liebe Grüsse, NB


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Elternzeit kann er in den ersten 3 Jahren nehmen wie er "will". Nur bekommt er dann eben nach dem 12. Monate kein Geld mehr dafür. Persönliche Ausnahmen interessieren das BEEG nicht. Viele Grüße Désirée


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Hallo, meines Wissen muss ein Studium genau wie eine Ausbildung nicht unterbrochen werden und er kann den 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld beantragen und dann später (nach dem EG-Bezug) Elternzeit nehmen soviel er möchte. Dann nat. ohne EG! Aber welche 2 Monate er nun bezahlt bekommt, ist ja egal. Bei Euch könnte ich mir vorstellen, dass Ihr nachweisen müsst, dass er momentan "nur" Student ist. Evtl. Schriebs vom AG? Viel Erfolg! Jana LG Jana


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das blöde/gute ist ja, dass mein partner durch die abordnung ihm rahmen seines dienstes bei der polizei auch während des studiums voll bezahlt wird. d.h. es bringt uns nichts, wenn er monate 13+14 nehmen würde da er zu dieser zeit nicht zu hause bleiben kann und EG macht auch keinen sinn, da er ja voll verdient. für ihn würde es wirklich nur in frage kommen wenn er die partnermonate inkl. EG im 16. und 17. lebensmonat nehmen könnte.


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das blöde/gute ist ja, dass mein partner durch die abordnung ihm rahmen seines dienstes bei der polizei auch während des studiums voll bezahlt wird. d.h. es bringt uns nichts, wenn er monate 13+14 nehmen würde da er zu dieser zeit nicht zu hause bleiben kann und EG macht auch keinen sinn, da er ja voll verdient. für ihn würde es wirklich nur in frage kommen wenn er die partnermonate inkl. EG im 16. und 17. lebensmonat nehmen könnte.


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Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Info. Ich habe eine Anfrage an die für BaWü zuständige Elterngeldstelle gesandt und werde sie über die Antwort informieren, sofern ich eine bekomme. Viele Grüße und toller Service, dass man hier so kompetenten Rat in allen Bereichen erhält!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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