Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate/Splittung EG

Frage: Partnermonate/Splittung EG

Sunny1979

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Hallo ihr Lieben, Habe eine Versändnisfrage zum Elternzeit/-geld bei Inanspruchnahme von Partnermonaten. Vielleicht könnt ihr mir mal sagen, ob ich das so richtig sehe: ET ist der 15.11.2013. Gleich nach Geburt möchte ich 3 Monate und mein Mann im Anschluss daran 22 Monate zuhause bleiben. Von mir wären ja somit schon 3 Monate EG verbraucht. Meinem Mann bleiben somit noch 11 Monate EG übrig bzw. 22 Monate wenn er splittet. Ist es möglich, dass ich meine Monate auch splitte (also halbes EG) und somit meinem Mann noch 12 1/2 Monate bzw. 25 Monate zur Verfügung stehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die 14 Mo. frei verteilen - bis auf die MG-Monate. Wenn Sie 3 Mo. nehmen wollne, kann Ihr Mann noch 11 Mo nehmen Halbe Mo. sieht das Gesetz nicht vor - einfacha uf der EGF-Stelle fragen Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Du kannst nur einen Monat splitten. Die Monate mit Mutterschutzgeld zählen immer als volle Elterngeldmonate.


Sunny1979

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Vielen Dank für die schnelle Antwort! LG Sunny


SumSum076

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Allerdings kannst du nicht auf halbe Monate splitten. Würdest du in deinem ersten Beispiel splitten, käme heraus: LM 1 - MuSchu-Geld (1 EG-Monat verbraucht) LM 2 - MuSchu-Geld (1 EG-Monat verbraucht) LM 3 - gesplittetes Elterngeld (1 EG-Monat verbraucht) LM 4 - andere Hälfte der Splittung wird ausgezahlt. Du kannst also nicht deinen halben Monat (hier LM 4) auf deinen Mann übertragen. Gruß Sabine


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