foolish
Hallo Frau Bader, wir, nicht verheiratet, bekommen in Dez. unser erstes Kind. Selbstständige Papas können ja auch die zusätzlichen 2 Monate Elternzeit nehmen. Sie bekommen doch dann, berechnet dem erwirtschaftetem Einkommen, ein Elterngeld. Auch der selbstständige Papa darf bis zu 30 Std in der Woche während der Partnermonate arbeiten. Wird dann auch bei ihm das Elterngeld gekürzt/angerechnet, so wie es bei mir wäre??? Wenn er daheim ist, bin ich ja logischerweise auch daheim - das heißt, jeder bekommt dann sein Elterngeld auf sein Konto. Doppelter Geldsegen sozusagen :-) Fragen Fragen Fragen :-) Danke schon im Voraus!!!
Hallo, ja, das kann der Papa tun. Das erwirtschaftete Einkommen in dieser Zeit wird jedoch angerechnet, so dass meistens nur dem Mindestbetrag von 300 € bleibt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Ja, doppelter Geldsegen! Und ja, sein Verdienst wird angerechnet und zwar alles, was in dem Monat auf seinem Konto landet. Gruß Sabine
foolish
Klar wird auf dem Geschäftskonto was eingehen, auch wenn er komplett daheim bleibt u nix arbeitet!! Das Geschäft kann er ja net zusperren!
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