Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte schon mal eine Frage hierzu gestellt, versuch´s jetzt aber deutlicher weil sie wohl zu unklar war. Mein Partner möchte gerne die 2 Monate EG nehmen. Er hat einen Hauptjob und zusätzlich einen sog. 400,- € Job, für den er keine Lohnsteuerkarte hat. Der Arbeitgeber (AG) dieses Minijobs sagt daß der irgendwie pauschal vom AG besteuert wird und beim Elterngeldantrag mit anzugeben ist,- stimmt das so? Dann noch Fragen: mein Partner möchte gerne Eltergeldzeit NUR bei seinem Hauptjob beantragen, seinen 400,-€-Job aber in dieser Zeit weitermachen, da es sonst finanziell zu schwieriger wird,- ist das zulässig? Und: wenn der Minijob bei der 67%-Berechnung nicht dazuzählt, muß er ihn dann angeben wenn er während der 2 Monate den Minijob macht? Ganz schön schwierig das Ganze.. und da bei der Elterngeldstelle nie wer ans Telefon geht hoffe ich hier auf Antworten, danke und Grüße
Hallo, er kann das machen, muss es aber angeben. Liebe Grüsse, NB
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