Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate bei befristetem Vertrag im Mutterschutz fallend

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnermonate bei befristetem Vertrag im Mutterschutz fallend

CestLaViie

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Hallo zusammen, ich hätte eine Frage bzgl. der Partnermonate beim Elterngeld. Mein Mann bezieht aktuell ALG I und möchte die ersten 2 Monate mit mir zuhause verbringen und Elterngeld beziehen. Ich habe bis zum 30.09.2022 einen befristeten Arbeitsvertrag (wird nicht verlängert) und mein Mutterschutz beginnt bereits am 16.09.2022. Unser Kleiner sollte Ende Oktober zur Welt kommen. Ich hatte vor 12 Monate Elternzeit und Elterngeld zu beziehen. Nun ist die Frage, ob in diesem Fall die 2 zusätzlichen Partnermonate greifen? Da sich ja mein Einkommen nach der Geburt verringert bzw. ganz wegfällt. Jedoch ist der Grund ja hierbei das Ende meines Arbeitsvertrages. Außerdem fällt das Einkommen ja nicht direkt ab Geburt weg, sondern schon ab dem 01.10. Falls das eine zu individuell komplexe Frage ist, an wen könnte ich mich denn noch hiermit wenden? Liebe Grüße und schon einmal Danke, Sabrina :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange er Arbeitslosengeld 1 bekommt, ist das mit dem Elterngeld problematisch. Er muss nämlich für das Arbeitslosengeld dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, auf der anderen Seite darf er aber, je nach Geburt des Kindes, 30 oder 32 Stunden arbeiten. Das bedeutet, das Arbeitslosengeld wird entsprechend gekürzt. Oder anders formuliert: Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 schließen sich aus, wenn man beide voll haben möchte. Liebe Grüße NB


Dojii

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Mach dir da keinen Kopf, die Einkommensminderung wird im Durchschnitt gerechnet und dein Einkommen nach Geburt (0 EUR) ist definitiv geringer als das durchschnittliche Einkommen in den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (>0 EUR).


peekaboo

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... da weder Du, noch Dein Mann in einem Arbeitsverhältnis stehen.... Elterngeldanspruch hast Du jedoch ... Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen, haben auch keinen Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit ist daher für Selbstständige, Hausfrauen und -männer, erwerbslose Studenten, Schüler, Arbeitslose, Ehrenamtliche und Absolventen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (FSJ, FÖJ) ausgeschlossen.


Mitglied inaktiv

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Ja ihr könnt zusammen 14 Monate Elterngeld beanspruchen. Bedenke noch folgendes. Nach Ende des Elterngeldes musst du dich um die Krankenversicherung kümmern.


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